- Das Einreichen der erforderlichen Unterlagen kann per Post erfolgen oder persönlich im Gesundheitsamt während der Öffnungszeiten abgegeben/vorgelegt werden
- Weitere Informationen zur Prüfung erhalten Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie: Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (niedersachsen.de)
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