- Abgeschlossenes Studium des Hochbaus oder des Bauingenieurwesens und
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" und
- mindestens drei jährige Tätigkeit in der Tragwerksplanung tätig gewesen ist oder
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Architektin" oder "Architekt" und
- mindestens drei jährige Tätigkeit in der Tragwerksplanung
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