- Nachweis einer abgeschlossenen Hochschulausbildung
Weitere beizufügende Dokumente (Anlagen) ergeben sich aus §§ 8 ff. Wirtschaftsprüferordnung (WPO), bzw. können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Weitere beizufügende Dokumente (Anlagen) ergeben sich aus §§ 8 ff. Wirtschaftsprüferordnung (WPO), bzw. können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.