Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen kreisangehörigen Stadt.
Fachliche Beratung leistet auf Anforderung das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen kreisangehörigen Stadt.
Fachliche Beratung leistet auf Anforderung das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege.