Menschen mit Behinderungen
Der Beirat für Menschen mit Behinderungen setzt sich für die Interessen sowie die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderungen ein. Dieser stellt eine kritische Begleitung und Unterstützung des Landkreises bei der Verwirklichung des Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) dar.
Der Landkreis Wolfenbüttel gewährt unter anderem Landesblindengeld, Blindenhilfe und Eingliederungshilfen. Das Land Niedersachsen unterstützt dabei freiwillig und unabhängig von Einkommen und Vermögen mit dem Landesblindengeld.
Beirat für Menschen mit Behinderungen
Am 25. September 2017 hat der Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel neun Mitglieder in den 3. Beirat für Menschen mit Behinderungen berufen.
Der Behindertenbeirat des Landkreises Wolfenbüttel tritt als unabhängiges Gremium für die Interessen aller Menschen mit Behinderungen ein. Aufgabe des Behindertenbeirates ist eine kritische Begleitung und Unterstützung des Landkreises Wolfenbüttel bei der Verwirklichung des Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) Hierzu gehört es insbesondere Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verwirklichen.
In den Behindertenbeirat wurden folgende Mitglieder berufen:
Thomas Hornig (1. Vorsitzender), Christian Kraemer, Ralf-Dieter Kürschner, Eckard Wagner, Stephanie Schacht-Kietzmann, Ester van den Heuvel, Michaela Barnstorf, Christina Dombrowski, Marion Novello
Kommende Sitzungen
Wir informieren Sie rechtzeitig über kommende Sitzungen.
Kontakt
Dokumente
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Blindenhilfe
Blinde und stark sehbehinderte Menschen können neben dem Landesblindengeld eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten. Diese Blindenhilfe wird im Rahmen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch, gewährt.
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Eingliederungshilfe hat das Ziel, die Selbstbestimmung und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.
Manche Menschen mit Behinderung brauchen Hilfe, damit sie ganz normale Dinge machen können: Zum Beispiel in die Krippe oder den Kindergarten gehen, zur Schule gehen, arbeiten, Sport machen, ins Kino gehen, mit anderen Menschen sprechen.
Die Eingliederungshilfe soll dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung diese Hilfe bekommen. So soll es für Menschen mit Behinderung möglich sein, ein selbstbestimmtes Leben wie alle Menschen zu führen.
Unsere Leistungen
Landesblindengeld
Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Niedersachsen an zivilblinde Personen. Es wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt.