Sprungziele
© Pixabay
Inhalt

Dienstleistungen A-Z

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus. So werden die für Sie relevanten Informationen und Kontaktdaten angezeigt.

Erdaufschluss Anzeige für Brunnen


Volltext

Wenn eine Bohrung die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen kann, muss diese der zuständigen Stelle angezeigt werden.

Weitere Leistungen zum Thema »Bohrungen«:

  • Grundwasserentnahme Erlaubnis (bei geringen Mengen genehmigungsfrei)
  • Bohrungen nach Lagerstättengesetz
  • Bohrungen nach Bundesberggesetz

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und der großen selbstständigen Stadt. Parallel und zusätzlich hierzu sind Bohrungen über eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als Geologischer Dienst für Niedersachsen bekannt zu geben.

Erforderliche Unterlagen

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

Die Anzeige muss nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.



Rechtsgrundlage(n)