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Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch


Leistungsbeschreibung

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Rechtsgrundlage(n)