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Einschulungsuntersuchung


Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen.

Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.

Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.

Kinder sind zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verpflichtet.

Auch Kinder, die als sogenannte „Flexi“-Kinder mit Geburtstag im Zeitraum vom 2. Juli bis 1. Oktober erstmals schulpflichtig werden, nehmen in diesem Jahr an der Untersuchung teil – auch, wenn ein Aufschub der Einschulung angestrebt wird. 

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Ärztin und dem Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.