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Natura 2000

Leistungsbeschreibung

Mit dem Ziel die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten, wurde auf über 20 % der Fläche der Europäischen Union das weltweit größte Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 eingerichtet. Es setzt sich aus den sogenannten Fauna (Tiere) - Flora (Pflanzen) - Habitat (Lebensräume) -Gebieten (kurz FFH-Gebiete) und den Vogelschutzgebieten zusammen. Hier finden seltene und schützenswerte Arten Rückzugsräume, Lebens- und Fortpflanzungsstätten.

Natura 2000 ist das Schutzgebietssystem der Europäischen Union, das erstmals europaweit auf einheitlicher Grundlage errichtet wird. Es fasst die nach der Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EG-Vogelschutzrichtlinie) und die nach der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) von den Mitgliedstaaten ausgewiesenen Gebiete zusammen und gibt einheitliche Schutzbestimmungen vor. Alle Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume, für die solche Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen, sind in den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie sowie im Anhang I der EG-Vogelschutzrichtlinie aufgelistet.

Niedersachsen hat bis zum 3. Dezember 2010

  • 71 EU-Vogelschutzgebiete und
  • 385 FFH-Gebiete

als Natura 2000-Gebiete an die EU gemeldet. Das entspricht etwa 16,1 Prozent der Landesfläche (inklusive mariner Bereiche). Im Landkreis Wolfenbüttel liegt der Anteil bei rund 5 %.

In den vernetzten Schutzgebieten ist eine abgestimmte und nachhaltige Bewirtschaftung in weiten Teilen möglich und für manche Lebensräume, wie beispielsweise Mähwiesen, für deren Fortbestand sogar unbedingt notwendig. Um den Erhalt und wenn nötig die Verbesserung oder Wiederherstellung der schützenswerten Lebensräume, Pflanzen, Tiere und Pilze zu sichern, werden in den nächsten Jahren

  • alle FFH- und Vogelschutzgebiete durch die Untere Naturschutzbehörde nach nationalem Recht gesichert. Das bedeutet, dass Regelungen für diese Schutzgebiete in einer Schutzverordnung festgesetzt werden. Viele Natura 2000-Gebiete im Landkreis Wolfenbüttel liegen bereits in bestehenden Landschafts- oder Naturschutzgebieten.
  • durch die Untere Naturschutzbehörde Management- oder Bewirtschaftungspläne für die Natura 2000-Gebiete aufgestellt. Im Dialog mit den Flächeneigentümern und -Nutzern wird eine nachhaltige Nutzung der Naturgüter angestrebt. Neben naturschutzfachlichen Gesichtspunkten berücksichtigen die Managementpläne aber auch wirtschaftliche und kulturelle Interessen.

Diesen Maßnahmen haben das Ziel, den sogenannten „günstigen Erhaltungszustand“ der Schutzgüter (Lebensräume, Arten) zu Erhalten oder Wiederherzustellen. Aller sechs Jahre erstellen die Mitgliedsstaaten einen Nationalen Bericht, als „Erfolgskontrolle“ für die Umsetzung von Natura 2000.

Auskunft über die Gebiete der Natura 2000 erteilt die zuständige Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Umfangreiche Hintergrund- und Detailinformationen zum europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000 gibt es auf folgenden Internetseiten: 

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz