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Seniorenberatung

Volltext

Die Seniorenberatung kann bei Fragen weiterhelfen, die sich mit zunehmendem Alter auftun. Solche Fragen können sein:

  • Wie kann ich in der Wohnung altersgerecht wohnen?
  • Wie beantrage ich Pflegegeld?
  • Welche ambulanten Hilfen gibt es?
  • Was muss ich beim Erstellen einer Patientenverfügung beachten?  

Darüber hinaus gibt es auch immer mehr Menschen, die sich im Alter zum Wohle Anderer engagieren können und wollen.

Anlaufstelle für all diese Fragen kann die Seniorenberatung sein. Diese Beratungsstelle kann unabhängig von Alter, Zugehörigkeit zu einer Pflegekasse oder der Frage, ob ein Migrationshintergrund vorliegt, in Anspruch genommen werden.  

Voraussetzung für die Anmeldung und Ausübung der Tätigkeit als Sexarbeiter*in ist es, sich von einer zuständigen Behörde gesundheitlich beraten zu lassen.

Die gesundheitliche Beratung erfolgt angepasst an die persönliche Lebenssituation der beratenen Person und soll insbesondere Fragen der Krankheitsverhütung, der Empfängnisregelung, der Schwangerschaft und der Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs einschließen.

Siehe auch auf der Themenseite des Allgemeinen Sozialdienstes.

Verfahrensablauf

Die zuständige Stelle stellt der beratenen Person eine Bescheinigung über die durchgeführte gesundheitliche Beratung aus.

Die Bescheinigung kann auf Wunsch der beratenen Person auch auf den in einer gültigen Aliasbescheinigung verwendeten Alias ausgestellt werden.

Voraussetzungen

Volljährigkeit der beratenen Person

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis oder Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die gesundheitliche Beratung muss bis zum Alter von 21 Jahren alle sechs Monate und über 21 Jahren alle zwölf Monate erfolgen.

Rechtsgrundlage

§ 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Was sollte ich noch wissen?

Dritte können mit Zustimmung der Behörde und der anmeldepflichtigen Person zum Gespräch nur zum Zwecke der Sprachmittlung hinzugezogen werde.

Der/die Sexarbeiter*in hat bei der Ausübung der Tätigkeit die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung mitzuführen.

Hinweise (Besonderheiten)

Siehe auch:

  • Seniorenservice kommunal
  • Seniorenvertretung/Seniorenbüro
  • Seniorenservicebüro Niedersachsen