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Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung


Volltext

Sind Sie ungewollt schwanger geworden? Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation? Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten?

Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine ganze Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.
Hilfe bieten die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Land Niedersachsen.

Mehr Informationen finden Sie auf der Themenseite des Allgemeinen Sozialdienstes.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei den anerkannten Konfliktberatungsstellen.

Erforderliche Unterlagen

Ausweis (für Beratungsbescheinigung)

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Bitte beachten Sie folgende Fristen:

  • Eine ratsuchende Schwangere ist unverzüglich zu beraten (insoweit keine Fristen/Wartezeit)
  • Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
  • Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Ein Ratgeber für Frauen bei ungewollter Schwangerschaft (auch in Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch, Kurmandschi, Polnisch, Russisch, Somali und Türkisch) ist auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung über den nachfolgenden Link im Download erhältlich: