Gewerblicher Viehhandel: Anzeige
Volltext
Wer
- gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder
- gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder
- eine Sammelstelle betreiben will,
muss dies der zuständigen Stelle anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Erforderliche Unterlagen
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift
- im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Anträge auf Erteilung bzw. Genehmigung können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Stelle gerichtet werden.