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Gewerblicher Viehhandel: Anzeige

Volltext

Wer

  • gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder
  • gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder
  • eine Sammelstelle betreiben will,

muss dies der zuständigen Stelle anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Erforderliche Unterlagen

Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  •     Name und Anschrift
  •     im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Anträge auf Erteilung bzw. Genehmigung können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Stelle gerichtet werden.