Sozialticket
Leistungsbeschreibung
Das Sozialticket wurde zum 1. August 2018 im Landkreis Wolfenbüttel eingeführt. Es wird als vergünstigtes Monatsticket für den öffentlichen Nahverkehr für einen Eigenbeitrag von 25 Euro ausgegeben, Kinder vom 6. bis einschließlich 14. Lebensjahr zahlen 15 Euro.
Anspruch auf das Sozialticket haben Personen, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld sowie Asylbewerberleistungen oder Wohngeld beziehen, und im Landkreis wohnen.
Das Modellprojekt soll zunächst zwei Jahre laufen und dann ausgewertet werden. Es gilt nur im Landkreis Wolfenbüttel und je nach Wohnort für bis zu drei Tarifzonen.
Mit dem Sozialticket können die Nutzerinnen und Nutzer aus ihrem jeweiligen Wohnort die Samtgemeinde oder Einheitsgemeinde, in deren Gebiet sie wohnen, sowie im Landkreis die Kreisstadt Wolfenbüttel erreichen. Dazu benötigen sie eine Wolfenbüttel-Card, die sie im Sozialamt des Landkreises, im Jobcenter oder in der Wohngeldstelle der Stadt Wolfenbüttel erhalten, je nachdem von welcher Stelle sie ihre Sozialleistungen erhalten.
An wen muss ich mich wenden?
Das Sozialticket kann nach Vorlage der Wolfenbüttel-Card ausschließlich in den KVG-Mobilitätszentralen am Wolfenbütteler Kornmarkt und in der Konrad-Adenauer-Straße 8 in Salzgitter-Lebenstedt gekauft werden.
Die Wolfenbüttel-Card erhalten Sie im Sozialamt des Landkreises, im Jobcenter oder in der Wohngeldstelle der Stadt Wolfenbüttel. Je nachdem von welcher Stelle sie ihre Sozialleistungen erhalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie benötigen die Wolfenbüttel-Card.
Welche Gebühren fallen an?
Das Sozialticket wird für einen Eigenbeitrag von jeweils 25 Euro ausgegeben, Kinder vom 6. bis einschließlich 14. Lebensjahr zahlen jeweils 15 Euro.