Sprungziele
© Pixabay
Inhalt

Dienstleistungen A-Z

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus. So werden die für Sie relevanten Informationen und Kontaktdaten angezeigt.

Anzeige der Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme


Volltext

Sie möchten die selbständige Tätigkeit in einem Heilberuf beenden? Hierfür sind bestimmte Auflagen zu beachten. Hierzu gehört die Anzeige der Beendigung der Tätigkeit gegenüber dem Gesundheitsamt innerhalb eines Monats.

Ansprechpunkt

Zuständig ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.

Voraussetzungen

Nicht angegeben

Formulare

Nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

Nicht angegeben

Kosten

Es fallen keine Kosten an

Wünschen Sie eine schriftliche Bestätigung der Anzeige, fällt hierfür eine Gebühr in Höhe von 15,00 € an.

Frist

1 Monat(e)

Die Frist beginnt mit dem ersten Tag nach Beendigung der Tätigkeit

Bearbeitungsdauer

1 Stunde(n) - 2 Tag(e)

Verfahrensablauf

Die Anzeige kann online, per Post oder vor Ort im örtlich zuständigen Gesundheitsamt erfolgen. 

Hinweise (Besonderheiten)

Für Kammerberufe gilt: Die Meldung nach der jeweils geltenden Berufsordnung ersetzt nicht die Anzeige an das Gesundheitsamt - und umgekehrt.

Wird die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, kann die zuständige Behörde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Nicht angegeben

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 26.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung