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Datum: 08.02.2021

Jugendarbeit: Richtlinien gelten auch für Online-Maßnahmen

Gute Nachrichten für alle, die in der Jugendarbeit tätig sind: Stadt- und Kreisjugendpflege weisen darauf hin, dass die aktuellen Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Stadt- und Kreisgebiet ebenfalls für digitale Angebote gelten.

Stadt- und Kreisjugendpflege fördern Träger und Maßnahmen der Jugendarbeit im Landkreis nach ihren aktuellen Richtlinien. In den aktuellen Richtlinien werden digitale Maßnahmen jedoch nicht ausdrücklich im Wortlaut erwähnt, fallen jedoch unter die in den Richtlinien erwähnten generellen Begriffe der „Maßnahme“, des „Seminars“ und der „Begegnung“.

Kreisjugendpflege und Stadtjugendpflege haben eine einheitliche Anwendung der Richtlinien abgestimmt und festgehalten, so dass für die Träger der Jugendarbeit deshalb eine einheitliche Förderung auf Kreis- und Stadtebene gewährleistet ist. Ab sofort kann sich auf den jeweiligen Internetseiten der Jugendpflegen informiert werden, welche digitalen Angebote gefördert werden können.

Damit möchten die Kreisjugendpflegerin Solveig Wendt und Stadtjugendpfleger Stefan Fabriczek noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass Vereine, Verbände und Freie Träger der Jugendarbeit, die Begegnungen, Seminare, Gruppenarbeiten und einen regelmäßigen Austausch in den schwierigen Zeiten der Pandemie unter Beachtung der Corona-Regelungen möglich machen, unterstützt und gefördert werden.

Ebenfalls sollen spontane Alternativprogramme zu Maßnahmen, die aufgrund der Pandemie im ursprünglichen Format nicht durchführbar sind, grundsätzlich wie die ursprüngliche Maßnahme gefördert werden. Dies soll eine Wertschätzung für die Organisatorinnen und Organisatoren sein, denen in der aktuellen Situation eine hohe Flexibilität, besonderes Engagement sowie vermehrter Arbeitsaufwand abverlangt wird.