Sprungziele
© Pixabay
Inhalt

Wohngeld

Wohngeld ist in Deutschland eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz für Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Wohnungsmiete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums erhalten.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der Stadt, in dem oder der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.

  • Sie sind Mieterin oder Mieter: Leistung von Wohngeld als Mietzuschuss
  • Sie sind Inhaberin oder Inhaber von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung): Leistung von Wohngeld als Lastenzuschuss
  • Sie sind Heimbewohner: Leistung von Wohngeld als Mietzuschuss für Heimbewohner

Die weiteren Antragsformulare erhalten Sie auf telefonische oder schriftliche Anforderung direkt vom Landkreis.

Hinweise, Anträge und Formulare

Bitte lassen Sie Ihren Antrag von Ihrem Einwohnermeldeamt bestätigen, die Kolleginnen und Kollegen aus den Gemeinden können Ihre Original-Antragsunterlagen an den Landkreis weiterleiten!

Dienstleistungen zum Thema Wohngeld: