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Bescheinigungen für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung

Die Ausstellung einer Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung nach § Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache (per E-Mail oder telefonisch).

Es wird darauf hingewiesen, dass ohne vorherige Terminabsprache keine Ausstellung möglich ist. 

  1. Abteilung 531 Allgemeine Gesundheits- und Ordnungsverwaltung

    Landkreis Wolfenbüttel

    Mascheroder Straße 6
    38302 Wolfenbüttel