Jagd, Waffen und Sprengstoffrecht
Der Landkreis Wolfenbüttel ist untere Jagdbehörde für das gesamte Kreisgebiet sowie untere Waffenbehörde und untere Sprengstoffbehörde für das Kreisgebiet mit Ausnahme der Stadt Wolfenbüttel. Der Landkreis ist in seinem Zuständigkeitsbereich für alle jagd-, waffen- und sprengstoffrechtlichen Angelegenheiten zuständig. Hierzu gehört unter anderem auch die Erteilung von Jagderlaubnissen, Jagscheinen, Waffenscheinen oder Waffenbesitzkarten sowie die regelmäßige Überprüfung der rechtlich erforderlichen Zuverlässigkeit. Als einzige der kreisangehörigen Kommunen ist die Stadt Wolfenbüttel für die Bearbeitung waffenrechtlicher Angelegenheiten in ihrem Gebiet selbst zuständig.
Jagd
Waffen
- Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten zur Förderung des Leistungssports beantragen mit Online-Service
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen mit Online-Service
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (gelbe Waffenbesitzkarte [WBK]) als einzelner Sportschütze beantragen mit Online-Service
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (Waffenbesitzkarte [WBK]) als schießsportliche Vereine beantragen mit Online-Service
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung für Erwerber infolge eines Erbfalls mit Online-Service
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person mit Online-Service
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige mit Online-Service
- Erlaubnis zum Schießen beantragen mit Online-Service
- Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen und Munition Erteilung mit Online-Service
- Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland beantragen mit Online-Service
- Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland Verlängerung mit Online-Service
- Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe anzeigen mit Online-Service
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen mit Online-Service
- Kleinen Waffenschein beantragen mit Online-Service
- Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Erteilung mit Online-Service
- Überlassen von Waffen oder Munition nur an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen mit Online-Service
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen mit Online-Service
- Verlust von erlaubnispflichtigen Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden anzeigen mit Online-Service
- Waffenbesitzkarte: Erteilung - für Sportschützen mit Online-Service
- Waffenhandelserlaubnis beantragen
- Waffenherstellungserlaubnis beantragen mit Online-Service
- Waffenschein
- Waffenschein beantragen mit Online-Service
- Waffenschein verlängern mit Online-Service
Sprengstoffrecht
Wer im privaten Bereich explosionsgefährliche Stoffe erwerben oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will, bedarf der Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes.
Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
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