Fördermaßnahmen an der Gebäudehülle
Wichtiger Hinweis:
Maßnahmen dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids (Bewilligung) beauftragt, bestellt, gekauft oder angezahlt werden. Ein vorzeitiger Beginn – also jede Beauftragung oder Zahlung vor dem Bewilligungsbescheid – führt zur Ablehnung des Antrags.
⮕ Der Antrag kann online über das Serviceportal des Landkreises Wolfenbüttel gestellt werden: Förderantrag Schwerpunkt Gebäudehülle
Förderfähige Maßnahmen
Pro Wohngebäude können bis zu 3.000 € gefördert werden – für:
- den Austausch von Fenstern gegen dreifach verglaste Fenster,
- Sonnenschutzmaßnahmen,
- den energetisch sinnvollen Tausch der Haustür,
- Dämmmaßnahmen an Wohngebäuden, die über die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hinausgehen,
- Innendämmungen an Fachwerk-Außenwänden.
Werden die BAFA-Anforderungen für Einzelmaßnahmen (BEG EM) erfüllt, kann diese Förderung zusätzlich in Anspruch genommen werden.
Für den Einsatz von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen gilt ein erhöhter Fördersatz von bis zu 5.000 €. Die Umsetzung kann sowohl durch einen Fachbetrieb als auch in Eigenleistung erfolgen.
Detaillierte Informationen finden Sie in den Zuwendungsgrundsätzen.
- PDF-Datei: 569 kB, nicht barrierefrei
Voraussetzungen zur Antragstellung
- Energieberatung durch den Landkreises Wolfenbüttel (siehe Energieberatung zum Thema Gebäudehülle) oder eine eigenständig beauftragte Energieberatung mit Beratungsprotokoll aus dem der förderfähige U-Wert des zu dämmenden Bauteils oder auszutauschenden Fensters hervorgeht.
- Anmeldung zu einer kostenfreien und neutralen Energieberatung durch den Landkreis Wolfenbüttel unter: klimaschutz@lk-wf.de
- Ein Angebot oder Kostenvoranschlag über die zu fördernden Maßnahme
- Die Mindest-Antragssumme muss 500 Euro betragen
- Die Maßnahme darf noch nicht beauftragt, bestellt oder angezahlt sein
Antragstellung und Ausstellung Zuwendungsbescheid durch den Landkreis Wolfenbüttel
Nach Stellung des Antrages „Gebäudehülle“ auf einen Zuschuss für bauliche Maßnahmen mit Umsetzung durch einen Handwerksbetrieb oder in Eigenleistung stellt der Landkreis Wolfenbüttel nach Prüfung und Bewilligung den Zuwendungsbescheid aus.
⮕ Der Antrag kann online über das Serviceportal des Landkreises Wolfenbüttel gestellt werden: Förderantrag Schwerpunkt Gebäudehülle
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgt die Beauftragung oder Bestellung mit anschließender Umsetzung innerhalb von zwölf Monaten durch die Zuwendungsempfängerin oder den Zuwendungsempfänger. Die Beauftragung muss in schriftlicher Form bei Mittelabruf nachgewiesen werden.
Mittelabruf
Wurde die Maßnahme erfolgreich umgesetzt, wird mit Hilfe des „Antrag auf Festsetzung und Auszahlung mit Verwendungsnachweis“ die Auszahlung der Zuwendung beantragt. Dieser Antrag wird zusammen mit dem Zuwendungsbescheid verschickt.