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Klimaschutz

Förderprogramm „Klimaschutzmaßnahmen in privaten Haushalten 2021 – 2024"

Im Förderprogramm „Klimaschutzmaßnahmen in privaten Haushalten 2021 – 2024“ wird Eigentümerinnen und Eigentümern von bestehenden Wohngebäuden eine Energieberatung angeboten, die energiesparende Maßnahmen an ihrer Gebäudehülle planen. Es können Zuwendungsanträge für Maßnahmen an der Gebäudehülle und an der Heizungstechnik gestellt werden. Alle zu beantragenden Maßnahmen dürfen noch NICHT beauftragt, bestellt, angezahlt,… sein! Die Beauftragung, Bestellung, Anzahlung, … kann erst nach Erhalt des bewilligten Zuwendungsbescheides erfolgen! Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist NICHT möglich und führt immer zu einer Ablehnung des Antrages.

Wichtige Hinweise:

Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderprogrammen und Informationen zur „steuerlichen Förderung von energetischen Gebäudesanierungen“ nach § 35c EStG

Eine Kumulierung des Förderprogrammes des Landkreises Wolfenbüttel „Klimaschutzmaßnahmen in privaten Haushalten 2021-2024“ ist mit anderen Fördermitteln für die gleichen förderfähigen Kosten grundsätzlich möglich. Die Höchstbeträge und eventuelle Kumulierungsverbote in den entsprechenden Richtlinien anderer Fördermittelgeber sind zu beachten. Die steuerliche Förderung nach § 35c EStG kann NICHT mit anderen Steuerbegünstigungen, öffentlichen geförderten Maßnahmen oder zinsverbilligten Darlehen kombiniert werden!

Die wichtigsten Förderprogramme sind:

Weitere Informationsquellen und Beratungsangebote für Heizungserneuerungen:
Bei grundsätzlichen Fragen zum Thema Heizen empfehlen wir die Veranstaltungsreihe der Verbraucherzentrale und Informationen der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen. Des Weiteren sprechen Sie Ihren Heizungs-Installateur oder einem freien Energieberater an.

Einen sehr guten Überblick über den Energieverbrauch Ihres Wohnhauses und mögliche Einsparmaßnahmen bietet der „ModernisierungsCheck“ von co2online. Der „ModernisierungsCheck“ prüft die Wirtschaftlichkeit von Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden. Er richtet sich an Hauseigentümerinnen und -eigentümer und informiert über Einsparpotenziale bei Modernisierungen: ModernisierungsCheck: der Modernisierungskosten-Rechner | co2online

Zur PV-Förderung:

Am 31. März 2022 wurde der Förderschwerpunkt „Photovoltaik“ eingestellt. Es werden keine Anträge mehr entgegengenommen. Bereits eingegangene Anträge werden nach Reihenfolge des Eingangsdatums bearbeitet.

Auch ohne Förderung ist der Bau einer Photovoltaik-Anlage eine interessante Maßnahme am Eigenheim und ein wichtiger Baustein für die Energiewende. Der Regionalverband Großraum Braunschweig hat für die Region den SolarDachAtlas Großraum Braunschweig eingerichtet. Der Altas wurde aus einem 3D-Höhenmodell entwickelt und für jedes Gebäude im Großraum sind Dachneigung, -fläche und -ausrichtung erkennbar. Der Atlas errechnet mit diesen Daten und Ihren Eingaben zu Energieverbrauch und Nutzungsverhalten eine erste Abschätzung zum Ertrag einer Photovoltaik-Anlage auf Ihrem Hausdach: SolarDachAtlas für den Landkreis Wolfenbüttel

Nullsteuersatz auf die Lieferung und Installation von PV-Anlagen

Ab 1. Januar 2023 wird auf die Lieferung und die Installation von PV-Anlagen und notwendigem Zubehör sowie Speichern ein Nullsteuersatz angewendet. Formal handelt es sich um keine Umsatzsteuerbefreiung beim Verkauf, sondern der Kunde erhält eine Rechnung zuzüglich 0 Prozent Umsatzsteuer. Hierdurch kann weiterhin die übliche Vorsteuererstattung in der gesamten Lieferkette beibehalten werden – erst in der Rechnung an den Endkunden wird der Nullsteuersatz angewendet.
Die PV-Anlage muss auf oder in der Nähe von Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden oder Gebäuden befindet, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden. Die Leistung der PV-Anlage darf nicht mehr als 30 kWp betragen.

Weitergehende Informationen

Wenn Sie ein Steckersolargerät (sogenannte Mini-PV-Anlagen, Balkon-Anlagen,…) anschaffen möchten, finden Sie in der Publikation „Faktenpapier Steckersolar“ der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachen (KEAN) hilfreiche Informationen: 

Energieberatung zum Thema Gebäudehülle

Der Landkreis Wolfenbüttel bietet Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden, die Maßnahmen an ihrer Gebäudehülle durchführen möchten, eine neutrale und unabhängige Beratung von bis zu zwei Stunden an. Sie werden von neutralen und unabhängigen Energieberaterinnen und Energieberatern durchgeführt, die vom Landkreis Wolfenbüttel beauftragt sind. Die Beratung findet vor Ort im Gebäude statt und ist kostenfrei. Sie beinhaltet, neben den unten exemplarisch aufgelisteten Themen, die Ausstellung eines Beratungsprotokolls mit Dokumentation der bisherigen Brennstoffverbräuche und gegebenenfalls Fotos. 

Diese Beratung dient als Grundlage für einen möglichen Zuwendungsantrag im Bereich „Gebäudehülle“.

Die Beratung kann über die E-Mail-Adresse klimaschutz@lk-wf.de angemeldet werden. Dieses Angebot gilt, solange der Landkreis Wolfenbüttel für diese Beratung Mittel zur Verfügung stellt. Pro Wohngebäude kann eine Energieberatung in Anspruch genommen werden. Derzeit werden keine Beratungen mehr zum Thema Gebäudetechnik (Photovoltaik, thermische Solaranlagen und Kesseltausch) durch den Landkreis angeboten. Das Kontingent der Wärmepumpenberatung ist ausgeschöpft. Neutrale und unabhängige Energieberatung zu diesen Themen bieten freie Energieberater an. Diese finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de

Beispiele für den Inhalt der Förderberatung „Gebäudehülle“:

  • Besprechung der geplanten energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle mit Prüfung auf Sinnhaftigkeit und Förderfähigkeit, gegebenenfalls Aufzeigen von Alternativen
  • Berechnung des förderfähigen U-Wertes mit Angabe von Dämmstoffeigenschaften und -stärke und Hinweisen zur Wärmebrückenvermeidung und Luftdichtheit
  • Prüfung von Angeboten auf Förderfähigkeit
  • Hilfestellungen zur Umsetzung in Eigenleistung
  • Hinweise zum Lüftungsverhalten nach Fenstersanierungen
  • Aufzeigen von weiteren Fördermöglichkeiten

Beantragungen von Fördermitteln oder Baubegleitungen sind nicht Bestandteil der Förderberatung, sondern sind separate Dienstleistungen der Energieberaterinnen oder Energieberater

Weitere Informationen zu der Beratung finden Sie in den Zuwendungsgrundsätzen:

Fördermaßnahmen an der Gebäudehülle

Wichtiger Hinweis: 

Alle zu beantragenden Maßnahmen dürfen noch NICHT beauftragt, bestellt, angezahlt,… sein! Die Beauftragung, Bestellung, Anzahlung, … kann erst nach Erhalt des bewilligten Zuwendungsbescheides erfolgen! Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist NICHT möglich und führt immer zu einer Ablehnung des Antrages.

Online-Antrag im Serviceportal des Landkreises Wolfenbüttel: Förderung von Gebäudehüllen

Förderfähig mit bis zu 3000 Euro pro Wohngebäude sind Fenster-Erneuerungen mit dreifach-Verglasungen und Sonnenschutz, Dämmmaßnahmen an Wohngebäuden die besser sind als die Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Innendämmungen an Fachwerk-Außenwänden, sowie Errichtung eines Gründaches im Zuge einer Dachdämmung. Werden die hohen Anforderungen der BAFA für Einzelmaßnahmen (BAFA BEG EM) erreicht, kann diese Förderung zusätzlich in Anspruch genommen werden. Um den Einbau von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen oder mit „Blauem Engel“-Zertifikat zu fördern, wird hier ein erhöhter Fördersatz bis zu 5000 Euro gewährt. Die Umsetzung kann durch einen Fachbetrieb oder in Eigenleistung erfolgen. Genaue Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen erhalten Sie in den Zuwendungsgrundsätzen:

Voraussetzungen zur Antragstellung

  • Energieberatung durch den Landkreises Wolfenbüttel (siehe Energieberatung zum Thema Gebäudehülle) oder eine eigenständig beauftragte Energieberatung mit Beratungsprotokoll aus dem der förderfähige U-Wert des zu dämmenden Bauteils oder auszutauschenden Fensters hervorgeht.
  • Anmeldung zu einer kostenfreien und neutralen Energieberatung durch den Landkreis Wolfenbüttel unter: klimaschutz@lk-wf.de 
  • Ein Angebot oder Kostenvoranschlag über die zu fördernden Maßnahme.
  • Die Mindest-Antragssumme muss 500 Euro betragen.
  • Die Maßnahme darf noch nicht beauftragt, bestellt oder angezahlt sein!

Antragstellung und Ausstellung Zuwendungsbescheid durch den Landkreis Wolfenbüttel

Nach Stellung des Antrages „Gebäudehülle“ auf einen Zuschuss für bauliche Maßnahmen mit Umsetzung durch einen Handwerksbetrieb oder in Eigenleistung stellt der Landkreis Wolfenbüttel nach Prüfung und Bewilligung den Zuwendungsbescheid aus.

Online-Antrag im Serviceportal des Landkreises Wolfenbüttel: Förderung von Gebäudehüllen

Umsetzung der Maßnahme

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgt die Beauftragung oder Bestellung mit anschließender Umsetzung innerhalb von zwölf Monaten durch die Zuwendungsempfängerin oder den Zuwendungsempfänger. Die Beauftragung muss in schriftlicher Form bei Mittelabruf nachgewiesen werden.

Mittelabruf

Wurde die Maßnahme erfolgreich umgesetzt, wird mit Hilfe des „Antrag auf Festsetzung und Auszahlung mit Verwendungsnachweis“ die Auszahlung der Zuwendung beantragt. Dieser Antrag wird zusammen mit dem Zuwendungsbescheid verschickt.

Weitere Informationen

  1. Klimaschutz ist cle[WF]er

    Referat für Nachhaltigkeit und Klimaschutz

    Landkreis Wolfenbüttel

    Bahnhofstraße 11
    38300 Wolfenbüttel

Fördermaßnahmen an der Heizungstechnik

Wichtiger Hinweis: Aufgrund der hohen Nachfrage kommt es derzeit zu Verzögerungen in der Bearbeitung des Förderprogrammes „Klimaschutzmaßnahmen in privaten Haushalten 2021-2024“. Die Bearbeitungszeit bei Neuanträgen liegt derzeit bei bis zu vier Wochen. Die Bearbeitungszeit von Auszahlungsanträgen hingegen bei etwa acht Wochen. Wir bitten von Rückfragen Abstand zu nehmen. Vielen Dank.
Alle zu beantragenden Maßnahmen dürfen noch NICHT beauftragt, bestellt, angezahlt,… sein! Die Beauftragung, Bestellung, Anzahlung, … kann erst nach Erhalt des bewilligten Zuwendungsbescheides erfolgen! Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist NICHT möglich und führt immer zu einer Ablehnung des Antrages.

Online-Antrag im Serviceportal des Landkreises Wolfenbüttel: Förderung von Heizungstechnik

Förderfähig sind thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung oder Warmwasser- und Heizungsunterstützung als Neuinstallation zu einer bestehenden Heizungsanlage oder bei Heizungserneuerung mit 100 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Biomasseheizungen werden pauschal mit 3000 Euro gefördert.

Genaue Informationen erhalten Sie in den Zuwendungsgrundsätzen:

Voraussetzungen zur Antragstellung

  • Ein Angebot oder Kostenvoranschlag über die zu fördernden Maßnahme.
  • Geeigneter Nachweis des bisherigen Brennstoffverbrauchs zur Beheizung des Gebäudes, zum Beispiel die letzten zwei Abrechnungen für Gas, Öl, Strom oder anderer Energieträger, sofern vorhanden.
  • Die Maßnahme darf noch nicht beauftragt, bestellt oder angezahlt sein!

Antragstellung und Ausstellung Zuwendungsbescheid durch den Landkreis Wolfenbüttel

Nach Stellung des Antrages „regenerative Heizungstechnik“ auf einen Zuschuss stellt der Landkreis Wolfenbüttel nach Prüfung und Bewilligung den Zuwendungsbescheid aus.

Online-Antrag im Serviceportal des Landkreises Wolfenbüttel: Förderung von Heizungstechnik

Umsetzung der Maßnahme

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgt die Beauftragung mit anschließender Umsetzung innerhalb von zwölf Monaten durch die Zuwendungsempfängerin oder den Zuwendungsempfänger. Die Beauftragung muss in schriftlicher Form bei Mittelabruf nachgewiesen werden.

Mittelabruf

Wurde die Maßnahme erfolgreich umgesetzt, wird mit Hilfe des „Antrag auf Festsetzung und Auszahlung mit Verwendungsnachweis“ die Auszahlung der Zuwendung beantragt. Dieser Antrag wird zusammen mit dem Zuwendungsbescheid verschickt.

Weitere Informationen

Klimaschutz ist cle[WF]er

Referat für Nachhaltigkeit und Klimaschutz

Landkreis Wolfenbüttel

Bahnhofstraße 11
38300 Wolfenbüttel

Sonderförderung „Ladeinfrastruktur für reine Batteriefahrzeuge – Wallbox-Förderung“

Am 31. Dezember 2022 wurde die Sonderförderung „Ladeinfrastruktur für reine Batteriefahrzeuge – Wallbox-Förderung“ eingestellt. Es werden keine Anträge mehr entgegengenommen. Bereits eingegangene Anträge werden nach Reihenfolge des Eingangsdatums bearbeitet.

Hintergrund zum Förderprogramm „Klimaschutzmaßnahmen in privaten Haushalten 2021 - 2024“

Dieses Projekt wird gefördert durch die „Stiftung Zukunftsfonds Asse«. Das Referat 02 „Nachhaltigkeit und Klimaschutz“ des Landkreises Wolfenbüttel gewährt auf Grundlage einer Zuwendung durch die „Stiftung Zukunftsfonds Asse“ mit Mitteln des Bundes, Zuwendungen für energiesparende und/oder effizienzsteigernde Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden in Form des Förderprogrammes „Klimaschutzmaßnahmen in privaten Haushalten“.


Klimaschutz für Kommunen, Unternehmen, Vermieter, Vereine, sowie soziale und kirchliche Einrichtungen

Der Landkreis Wolfenbüttel unterstützt fachlich die kreisangehörigen Kommunen, Unternehmen, Vermieter, Vereine sowie soziale und kirchliche Einrichtungen bei ihren Klimaschutzaktivitäten.

So sind zum Beispiel die Themen Energieberatung, Energieeinsparung und Energieeffizienz ein wichtiger Baustein zum Klimaschutz und zur Kosteneinsparung. Hierdurch wird ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz im Landkreis Wolfenbüttel geleistet.

Sonderförderung: »Ladeinfrastruktur für elektrische Fahrzeuge - LIS-Förderung«

Das Förderprogramm des Landkreises Wolfenbüttel „Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen und Vereinen“ wurde um eine Sonderförderung zur Nutzung einer Ladeinfrastruktur ergänzt. Seit Juni 2020 können Zuwendungsanträge für die Sonderförderung: „Ladeinfrastruktur für elektrische Fahrzeuge - LIS-Förderung“ gestellt werden.

Gefördert wird der Kauf einer LIS bis maximal 22 kW Ladeleistung. Die Zuwendung ist begrenzt auf fünf Ladepunkte pro Grundstück und Zuwendungsempfänger, die sich im Landkreis Wolfenbüttel befinden.

Die Zuwendungshöhe beträgt 300 bis maximal 1.200 Euro pro LIS. Die Zuwendung wird zur Projektförderung als nicht rückzahlbare Festbetragsförderung gewährt.

Zuwendungsempfänger sind Kommunen und kommunale Unternehmen, Unternehmen, Vermieter, Vereine, sowie soziale und kirchliche Einrichtungen.

Zuwendungen erfolgen auf Grundlage vollständig eingegangener Zuwendungsanträge, die durch Zuwendungsbescheide bewilligt wurden, solange das Förderprogramm angeboten wird und Zuwendungsmittel zur Verfügung stehen.

Die Zuwendungsgrundsätze mit den Zuwendungsvoraussetzungen und das Antragsformular für die LIS-Förderung können hier heruntergeladen werden. Der Zuwendungsantrag kann direkt am Computer ausgefüllt und mit den notwendigen Anlagen an den Landkreis gemailt werden. Alternativ kann der Antrag per Post geschickt werden.

Förderanträge können bis zum 31. Juli 2023 gestellt werden, sofern der bewilligte Betrag in Höhe von 120.000 Euro noch nicht ausgeschöpft wurde und das Programm noch angeboten wird. Mit Stand 8. Dezember 2021 stehen noch 77.000 Euro zur Verfügung.

Parallel bietet auch die KfW Förderungen für Kommunen und Unternehmen an. Diese Förderungen der KfW sind nicht mit der hier beschriebenen LIS-Förderung des Landkreises Wolfenbüttel kombinierbar.

Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Kommunen Zuschuss 439

Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen Zuschuss 441

Anmelden zum Sonderförderprogramm können Sie sich unter:

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Referat für Nachhaltigkeit und Klimaschutz

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Das Logo der Stiftung Zukunftsfonds Asse.

Energieberatung für Nichtwohngebäude

Kommunen, Vereine, soziale und kirchliche Einrichtungen können für Ihre Liegenschaften (Nichtwohngebäude) eine fachliche Beratung zur energetischen Gebäudesanierung durch einen unabhängigen, staatlich zugelassenen Energieberater erhalten. Die Energieberatung umfasst bis zu 5 Stunden um mögliche, beziehungsweise geplante Maßnahmen zu erfassen und zu bewerten und wird durch das Umweltamt des Landkreises Wolfenbüttel vermittelt.

Die Kosten für die Initialberatung werden zu 100 % mit Mitteln der „Stiftung Zukunftsfonds Asse“ übernommen.

Anmelden zum Förderprogramm können Sie sich unter:

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Förderprogramm zum kommunalen Energiecontrolling

Der Landkreis Wolfenbüttel unterstützt fachlich die kreisangehörigen Kommunen bei ihren Klimaschutzaktivitäten.

So sind zum Beispiel die Themen Energieeinsparung, Energieeffizienz und Energiekontrolle in den öffentlichen Liegenschaften ein wichtiger Baustein zum Klimaschutz und zur Kosteneinsparung. Hierdurch wird ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz im Landkreis Wolfenbüttel geleistet.

Der Landkreises Wolfenbüttel gewährt auf Grundlage einer Zuwendung durch die „Stiftung Zukunftsfonds Asse“ mit Mitteln des Bundes, Zuwendungen für Kommunen, die ein kommunales Energiecontrolling durchführen. Dieses soll eine Betriebskosteneinsparung für die Bereiche Wärme, Strom und Wasser in den kommunalen Liegenschaften erzielen und somit auch zur CO2-Einsparung beitragen.

Die Einführung eines kommunalen Energiecontrollings dient der Kommune gezielte Energiesparmaßnahmen in den Liegenschaften zu ermitteln und durchzuführen, sowie aussagekräftige Energie- und CO2-Bilanzen zu erstellen (Energiebericht).

Um ein kommunales Energiecontrolling aufzubauen ist die Übersicht aller Energieverbräuche und -kosten der einzelnen Liegenschaften Voraussetzung. Dazu werden Wärme-, Strom- und Wassermengen sowie die Verbrauchskosten systematisch erfasst und ausgewertet.

Diese müssen für jede Liegenschaft mindestens jährlich erhoben werden. Daraus können für die einzelnen Liegenschaften Aussagen über die energetische Qualität der Gebäude gemacht werden.

Zuwendungsgrundsätze

Die vorhandenen kommunalen oder vereinseigenen Liegenschaften müssen sich im Landkreis Wolfenbüttel befinden und seit mindestens fünf Jahren fertiggestellt sein.

Die Gesamthöhe der Zuwendung ist begrenzt auf 80 % der Investitionskosten für die beauftragten Dienstleistungen, jedoch maximal 6.000 Euro pro Kommune und Jahr. Eine Zuwendung wird nicht gewährt, wenn die Zuwendungssumme weniger als 500 Euro beträgt.

Die Energieverbrauchskennwerte der kommunalen Liegenschaften für Wärme (witterungsbereinigt) und Strom müssen mit den Referenzwerten (EnEV-Vorgaben für Gebäude mit gleicher Nutzung) abgeglichen werden. Die Energieverbrauchskennwerte werden aus dem Verbrauch der Liegenschaften gebildet, bezogen auf die Nutzfläche pro Quadratmeter und Jahr.

Somit können für die einzelnen Liegenschaften Aussagen über die energetische Qualität gemacht werden.

Mit Hilfe eines EDV-Energiecontrolling-Programmes werden Verbrauchsdaten (Wärme, Strom, Wasser) dargestellt und ausgewertet, wobei die Heizenergieverbräuche witterungsbereinigt berechnet werden. In den daraus resultierenden Energieberichten sind Handlungsempfehlungen zu Energieeinsparmöglichkeiten aufgeführt.

Nachfolgende Dienstleistungen des beauftragten Energiefachbüros können gefördert werden:

  • Anschaffung eines EDV-Energiecontrolling-Programmes (Modul 1)
  • Dateneingabe (Modul 2)
  • Kontinuierliche Weiterentwicklung und Optimierung des Programmes (Modul 3)
  • Aktualisierung der Daten und Erstellung eines Energieberichtes (Modul 4)

Um das Förderprogramm in Anspruch nehmen zu können, meldet sich die Kommune telefonisch oder per E-Mail beim Landkreis Wolfenbüttel an.

Ein auf die Kommune angepasstes Angebot des Energiefachbüros/Dienstleisters mit den oben aufgeführten Dienstleistungen ist Grundlage für eine Antragsstellung beim Landkreis Wolfenbüttel.

Die Kommune entscheidet eigenständig welche Dienstleistungen (Module) durch das Energiefachbüro/Dienstleister erbracht werden sollen.

Die Auswahl welche kommunalen Liegenschaften innerhalb einer Kommune berücksichtigt werden, trifft die Kommune in Absprache mit dem Energiefachbüro/Dienstleister eigenständig.

Mit Erhalt des „Zuwendungsbescheides“ kann der Auftrag durch die Kommune an das Energiefachbüro/Dienstleister erfolgen. Eine vorherige Beauftragung oder Anzahlung führt immer zur Ablehnung der Auszahlung nach Maßnahmenumsetzung.

Nach erfolgreicher Realisierung wird abschließend der „Antrag auf Festsetzung und Auszahlung“ von der Kommune gestellt.

Förderanträge können bis zum 31. Juli 2023 gestellt werden, sofern das Programm noch angeboten wird und Zuwendungsmittel zur Verfügung stehen.

Anmelden zum Förderprogramm können Sie sich unter:

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Referat für Nachhaltigkeit und Klimaschutz

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Das Logo der Stiftung Zukunftsfonds Asse.

Für Kommunen: Energieeffiziente Neubaugebiete

Ein weiteres Aufgabengebiet ist die Ausweisung von Energieeffizienzstandards in Neubaugebieten.

Der Landkreis Wolfenbüttel bietet hierfür fachliche Unterstützung in den Kommunen an.

Die Kommune profitiert bei entsprechender Ausweisung:

  • Hohe Baustandards stehen für hohe Zukunftsfähigkeit
  • Prestige-Objekt
  • Chance weitere Klimaschutzthemen wie E-Mobilität voranzubringen

Der Bauherr profitiert ebenfalls bei Festsetzung von Energieeffizienzstandards:

  • Verringerung des Energiebedarfs im Vergleich zu einem herkömmlichen Neubau
  • Einsparen von Energiekosten
  • Einsatz von regenerativen Energien schont konventionelle Energieträger
  • Hohe Baustandards stehen für hohe Zukunftsfähigkeit. So entsteht kein vorzeitiger energetischer Sanierungsaufwand.

Für Kommunen: Energetische Quartierssanierung

Die KfW-Förderbank vergibt Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte im Rahmen der energetischen Stadtsanierung. Kommunen können über das KfW- Förderprogramm 432 Konzepte für energetische Sanierungsmaßnahmen, einschließlich Lösungen für die Wärmeversorgung, Energieeinsparung, -speicherung und -gewinnung, fördern lassen.

Zudem bietet die KfW Zuschüsse für einen Sanierungsmanager, der die Planung sowie die Realisierung der in den Konzepten vorgesehenen Maßnahmen begleitet und koordiniert.

Der Bereich Klimaschutz im Umweltamt beteiligt sich an kommunalen (Bürger)-Informationsveranstaltungen und bietet fachliche Unterstützung zum Thema. Nähere Angaben zum Förderprogramm der KfW finden sie auf der Webseite der KfW.

Klimaschutz ist cle[WF]er

Klimaschutz ist der Sammelbegriff für Maßnahmen, die einer unnatürlichen globalen Erwärmung entgegenwirken und mögliche Folgen abmildern oder verhindern sollen. Weil der Klimawandel aus Sicht vieler Forscherinnen und Forscher bereits nicht mehr völlig zu stoppen, sondern nur noch zu mildern und zu begrenzen ist, sind neben der Verringerung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe Maßnahmen zur Anpassung an den unvermeidlichen Klimawandel nötig.

Hauptansätze des Klimaschutzes sind zum einen die Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen, die durch landwirtschaftliche und industrielle Produktion, durch Energieverbrauch im Verkehr, in Privathaushalten und im öffentlichen Raum freigesetzt werden.

Das Referat 02 „Nachhaltigkeit und Klimaschutz“ des Landkreises Wolfenbüttel arbeitet an der Umsetzung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes. Dabei soll in enger Kooperation mit den kreisangehörigen Kommunen die Realisierung der Energiewende vorangebracht werden. Ziel ist eine CO2-Einsparung von 40 % bis zum Jahr 2020 und 90 % bis zum Jahr 2050 (gegenüber dem Referenzjahr 1990).

Inhaltlich wird die Minderung der Energieverbräuche, die Produktion erneuerbarer Energien sowie die Anpassung der Energieversorgung zum Beispiel an deren Verfügbarkeit stehen.

Das Referat 02 „Nachhaltigkeit und Klimaschutz“ des Landkreises Wolfenbüttel bietet Förderprogramme zu Klimaschutzmaßnahmen in privaten Haushalten, Kommunen, Vereinen, Unternehmen und Vermietern in den Bereichen Energieberatung, energetische Gebäudesanierung, Nutzung erneuerbare Energien und von Elektro-Ladestationen an. Daneben wird auch das Thema Konsum und Mobilität betrachtet.

Klimaschutzmaßnahmen

  • Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes des Landkreises Wolfenbüttel 2012 und Fortschreibung 2020
  • Fortführung der CO2-Bilanzierung für den Landkreis Wolfenbüttel durch den Regionalverband Großraum Braunschweig (RGB)
  • Umsetzung des Masterplanes „100 % Klimaschutz für den Großraum Braunschweig“ des Regionalverbandes Großraum Braunschweig
  • Umsetzung der Förderprogramme „Klimaschutzmaßnahmen in privaten Haushalten“
  • Umsetzung der Förderprogramme „Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen-kommunales Energiecontrolling
  • Umsetzung des Sonderförderprogrammes zu Wallboxen-E-Ladestationen
  • Umsetzung des Sonderförderprogrammes zu Ladeinfrastruktur (Förderprogramme durch die Stiftung Zukunftsfonds Asse gefördert)
  • Kommunaltour „Klimaschutz in Kommunen“ - mit persönlichen Gesprächen vor Ort
  • Beratung von Energieeffizienzstandards in Neubaugebieten
  • Öffentlichkeitsarbeit für Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen (Veranstaltungen, Informationsabende, Broschüren, Pressearbeit, etc.)
  • Modellprojekt „Mobilität im ländlichen Raum“ und Braunschweiger Landpartie
  • Marktplätze
  • Beteiligung im Klimaschutznetzwerk des Regionalverbands Großraum Braunschweig
  • Zusammenarbeit mit der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN)
  • Zusammenarbeit mit der „Umweltgruppe Wolfenbüttel“

Netzwerkarbeit

Der Landkreis Wolfenbüttel ist mit weiteren Akteuren im Bereich Klimaschutz vernetzt und im regelmäßigen Informationsaustausch bei Netzwerktreffen.

  • Regionalverband Großraum Braunschweig (RGB) in Braunschweig
  • Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachen (KEAN) in Hannover
  • Klimaschutzbeauftrage in den kreisangehörigen Kommunen

Historie und Klimaschutzworkshops

Der Landkreis Wolfenbüttel hat 2012 auf Grundlage von Workshops ein integriertes Klimaschutzkonzept erarbeitet und veröffentlicht. Es trägt den Namen „Klimaschutzkonzeption für den Landkreis Wolfenbüttel Politischer Willensbildungsprozess und Szenarien“. Darauf aufbauend wurde im September 2013 die „Konzeption für das Klimaschutzmanagement des Landkreises Wolfenbüttel“ fertiggestellt.

Bei einem Workshop im Jahre 2013 wurde vorgeschlagen, dass eine Konzeption für das Klimaschutzmanagement des Landkreises Wolfenbüttel erarbeitet werden soll und dass das Projekt „cle[WF]er modernisieren!“ neu aufgelegt werden soll.

Während des folgenden Workshops wurde das Konzept „Klimaschutzmanagement im Landkreis Wolfenbüttel“ vorgestellt sowie beschlossen, dass ein Antrag an das BMU auf Förderung eines Klimaschutzmanagers gestellt wird.

In einem Workshop im Jahre 2014 wurde der Neustart von „cle[WF]er modernisieren!“ vorgestellt sowie die Projektidee „Sanierungsansatz für Siedlungen aus der Nachkriegszeit“ vorgestellt und mögliche Inhalte in Arbeitsgruppen zusammengetragen.

Hinweis: Die Fortschreibung des integrierten Klimaschutzkonzeptes des Landkreises Wolfenbüttel wurde im März 2021 vom Kreistag verabschiedet. 

Dokumente

Energiebericht kommunale Gebäude: Bilanzierung des Energieverbrauches der landkreiseigenen Gebäude des Landkreis Wolfenbüttel

Der Landkreis Wolfenbüttel ist gemäß § 17 des NKlimaG (Niedersächsisches Klimagesetz) im Jahr 2023 erstmalig verpflichtet, einen Energiebericht für das vorangegangene Jahr zu veröffentlichen. In diesem Energiebericht werden die Entwicklungen der Energie- und Wasserverbräuche der kommunalen Gebäude und Anlagen des Landkreises Wolfenbüttel aufgezeigt. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Verwaltungsgebäude, Sporthallen und -anlagen und Schulen. Die Schulen stellen jedoch den größten Bereich der landkreiseigenen Gebäude. Der Energiebericht bildet die Grundlage für das Energiemanagement in den kommunalen Liegenschaften des Landkreises Wolfenbüttel sowie für die Durchführung von zielgerichteten Projekten und Maßnahmen.