Sprungziele
© Pixabay
Inhalt
Datum: 10.02.2023

Einreiseregelungen für Erdbebenopfer

Türkische oder syrische Staatsangehörige benötigen ein Visum. Wie das geht, hat das Auswärtige Amt auf einer Webseite zusammengestellt.

Nach dem Erdbeben im türkisch-syrischen Grenzgebiet fragen Bürger*innen, die Verwandte oder Bekannte in der Erdbebenregion haben, nach erleichterten Einreiseregeln. Wie die Ausländerbehörde hierzu mitteilt, liegen derzeit keine Aussagen vom Bund und Land vor. Das heißt, dass bis auf Weiteres türkische oder syrische Staatsangehörige für die Einreise nach Deutschland weiterhin ein Visum benötigen. Dies ist üblicherweise bei der Auslandsvertretung in den entsprechenden Ländern zu beantragen.

Antworten auf häufige Fragen wie zum Beispiel zu Möglichkeiten, türkische oder syrische Angehörige nach Deutschland zu holen oder an wen man sich wenden kann, wenn man Angehörige nicht erreicht, hat das Auswärtige Amt auf einer Webseite zusammengestellt.

Hier finden Sie Antworten des Auswärtigen Amts auf die häufigsten Fragen zum Erdbeben in der Türkei und in Syrien.