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Amtsärztlicher Dienst

Als Amtsärztinnen und Amtsärzte gelten in Niedersachsen alle Ärztinnen und Ärzte, die in medizinischen Fachdiensten tätig sind und eine spezielle Weiterbildung auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens absolviert haben. Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen vorzunehmen und hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen zu erstellen. Amtsärztinnen und Amtsärzte erstellen Gutachten zu diversen Fragestellungen und bieten reisemedizinische Beratung und Impfungen an.


Kontakt

  1. Frau Bertram

    531

    Landkreis Wolfenbüttel
    Allgem. Gesundheits- u. Ordnungsverwaltung

    Mascheroder Straße 6
    38302 Wolfenbüttel

  2. Frau Thys

    531

    Landkreis Wolfenbüttel
    Allgem. Gesundheits- u. Ordnungsverwaltung

    Mascheroder Straße 6
    38302 Wolfenbüttel


Bescheinigungen für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung

Die Ausstellung einer Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung nach § Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache (per E-Mail oder telefonisch).

Es wird darauf hingewiesen, dass ohne vorherige Terminabsprache keine Ausstellung möglich ist. 

  1. Abteilung 531 Allgemeine Gesundheits- und Ordnungsverwaltung

    Landkreis Wolfenbüttel

    Mascheroder Straße 6
    38302 Wolfenbüttel