Amtsärztlicher Dienst
Als Amtsärztinnen und Amtsärzte gelten in Niedersachsen alle Ärztinnen und Ärzte, die in medizinischen Fachdiensten tätig sind und eine spezielle Weiterbildung auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens absolviert haben. Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen vorzunehmen und hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen zu erstellen. Amtsärztinnen und Amtsärzte erstellen Gutachten zu diversen Fragestellungen und bieten reisemedizinische Beratung und Impfungen an.
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Bescheinigungen für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung
Die Ausstellung einer Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung nach § Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache (per E-Mail oder telefonisch).
Es wird darauf hingewiesen, dass ohne vorherige Terminabsprache keine Ausstellung möglich ist.