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Wohnraumförderung

Im Rahmen der Wohnraumförderung werden alle Anträge auf Gewährung von Wohnraumförderungsmitteln (mit Ausnahme der steuerlichen Förderung, der Gewährung von Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Förderung des Wohnungsbaus durch die „Riester-Rente“) bearbeitet. Ferner sind hier Bescheinigungen über die Wohnberechtigung (so genannte B-Scheine) erhältlich, die erforderlich sind, um in eine geförderte Mietwohnung einziehen zu können.