Wohngeld
Wohngeld ist in Deutschland eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz für Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Wohnungsmiete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums erhalten.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der Stadt, in dem oder der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
- Sie sind Mieterin oder Mieter: Leistung von Wohngeld als Mietzuschuss
- Sie sind Inhaberin oder Inhaber von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung): Leistung von Wohngeld als Lastenzuschuss
- Sie sind Heimbewohner: Leistung von Wohngeld als Mietzuschuss für Heimbewohner
Die weiteren Antragsformulare erhalten Sie auf telefonische oder schriftliche Anforderung direkt vom Landkreis.
Hinweise, Anträge und Formulare
- Wohngeld online beantragen: Serviceportal Landkreis Wolfenbüttel
- Informationen zur Wohngeld-Plus-Reform: Das Wohngeld-Plus unterstützt Haushalte mit niedrigen Einkommen oberhalb der Grundsicherung.
- Hinweisblatt zum Wohngeldantrag
- Mietzuschuss: Antrag auf Mietzuschuss - ab 1. Januar 2023
- Lastenzuschuss: Antrag auf Lastenzuschuss - ab 1. Januar 2023
- Wohngeld für Heimbewohner: Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen
Bitte lassen Sie Ihren Antrag von Ihrem Einwohnermeldeamt bestätigen, die Kolleginnen und Kollegen aus den Gemeinden können Ihre Original-Antragsunterlagen an den Landkreis weiterleiten!