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Medizinalaufsicht

Das Gesundheitsamt ist Aufsichtsbehörde für bestimmte Berufsgruppen und Gewerbe, wie zum Beispiel: Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, Hebammen und Entbindungspfleger, berufliche Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und -ärzten, Ergotherapeutinnen und -therapeuten, Krankengymnastinnen und -gymnasten/Masseurinnen, Masseure/Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Logopädinnen und Logopäden/Sprachtherapeutinnen und -therapeuten, Podologinnen und Podologen.

Desweiteren zählen Dokumentationen der Todesbescheinigungen, Ausnahmegenehmigungen nach dem Niedersächsischen Bestattungsgesetz, Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln ins Ausland und die Anmeldung einer Prostitutionstätigkeit zu den Aufgaben der Medizinalaufsicht.

Bescheinigungen für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung

Die Ausstellung einer Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung nach § Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache (per E-Mail oder telefonisch).

Es wird darauf hingewiesen, dass ohne vorherige Terminabsprache keine Ausstellung möglich ist. 

  1. Abteilung 531 Allgemeine Gesundheits- und Ordnungsverwaltung

    Landkreis Wolfenbüttel

    Mascheroder Straße 6
    38302 Wolfenbüttel


Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker

Prostitutionsgewerbe

Tätigkeiten mit Krankheitserregern

Hebammen

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