Medizinalaufsicht
Das Gesundheitsamt ist Aufsichtsbehörde für bestimmte Berufsgruppen und Gewerbe, wie zum Beispiel: Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, Hebammen und Entbindungspfleger, berufliche Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und -ärzten, Ergotherapeutinnen und -therapeuten, Krankengymnastinnen und -gymnasten/Masseurinnen, Masseure/Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Logopädinnen und Logopäden/Sprachtherapeutinnen und -therapeuten, Podologinnen und Podologen.
Desweiteren zählen Dokumentationen der Todesbescheinigungen, Ausnahmegenehmigungen nach dem Niedersächsischen Bestattungsgesetz, Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln ins Ausland und die Anmeldung einer Prostitutionstätigkeit zu den Aufgaben der Medizinalaufsicht.
Bescheinigungen für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung
Die Ausstellung einer Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung nach § Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache (per E-Mail oder telefonisch).
Es wird darauf hingewiesen, dass ohne vorherige Terminabsprache keine Ausstellung möglich ist.
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
- Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen mit Online-Service
- Zulassung sektorale Heilpraktikererlaubnis für das Gebiet der Physiotherapie beantragen
- Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie beantragen
Prostitutionsgewerbe
- Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen Erlaubnis mit Online-Service
- Prostitutionstätigkeit Erlaubnis mit Online-Service
- Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeuges Erlaubnis mit Online-Service
Tätigkeiten mit Krankheitserregern
- Tätigkeiten mit Krankheitserregern Anzeige mit Online-Service
- Tätigkeiten mit Krankheitserregern Erlaubnis mit Online-Service
- Tätigkeiten mit Krankheitserregern Veränderung mit Online-Service
Hebammen
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Umbettungen
- Umbettung beantragen mit Online-Service