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Kinder- Jugend- und Zahnärztlicher Dienst

Die Abteilung Kinder-, Jugend- und zahnärztlicher Dienst hat das Ziel die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Aus diesem Grund führen wir vor der Einschulung Schuleingangsuntersuchungen durch, worin wir die Kinder auf gesundheitliche Beeinträchtigungen untersuchen, damit rechtzeitig Fördermaßnahmen eingeleitet werden können. 

Zur Prävention führt der zahnärztliche Dienst in Kitas und Schulen regelmäßige Untersuchungen und Fluoridierungen durch. Unsere Prophylaxehelferinnen informieren und begeistern die Kinder mit altersangepassten, überwiegend spielerischen Methoden, über Zahngesundheit und zahngesunde Ernährung.

Zahnärztlicher Dienst

Kontakt Sekretariat des Kinder-, Jugend- und Zahnärztlichen Dienstes:

Abteilung 532 Kinder-, Jugend- und Zahnärztlicher Dienst

Landkreis Wolfenbüttel

Friedrich-Wilhelm-Straße 2a
38302 Wolfenbüttel

Aktuell: Weiterführende Links zum Thema Masernschutzgesetz

Seit dem 1. März 2020 besteht für Kinder in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie für Tätige in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen die Nachweispflicht zur Masernschutzimpfung. Am 31. Juli 2022 endet die Frist zur Vorlage der Dokumente bei Einrichtungen und Arbeitgebern. Informationen zum Masernschutzgesetz finden Sie hier:

Bundesministerium für Gesundheit: Masernschutzgesetz

Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (NLGA): Masernschutzgesetz

Für Einrichtungen

Die in § 20 Infektionsschutzgesetz Absatz 12 genannten und zur Meldung verpflichteten Einrichtungen im Landkreis Wolfenbüttel sollen die gesammelten Daten der betroffenen Personen ausschließlich in einer speziell formatierten Excel-Tabelle an masern@lk-wf.de schicken. Sollten Sie die Tabelle nicht von uns erhalten haben, können Sie sie bei uns anfordern.

Verändern Sie auf keinen Fall das Format der Tabelle!

Aktuell: