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Jagd, Waffen und Sprengstoffrecht

Der Landkreis Wolfenbüttel ist untere Jagdbehörde für das gesamte Kreisgebiet sowie untere Waffenbehörde und untere Sprengstoffbehörde für das Kreisgebiet mit Ausnahme der Stadt Wolfenbüttel. Der Landkreis ist in seinem Zuständigkeitsbereich für alle jagd-, waffen- und sprengstoffrechtlichen Angelegenheiten zuständig. Hierzu gehört unter anderem auch die Erteilung von Jagderlaubnissen, Jagscheinen, Waffenscheinen oder Waffenbesitzkarten sowie die regelmäßige Überprüfung der rechtlich erforderlichen Zuverlässigkeit. Als einzige der kreisangehörigen Kommunen ist die Stadt Wolfenbüttel für die Bearbeitung waffenrechtlicher Angelegenheiten in ihrem Gebiet selbst zuständig.