Jagd, Waffen und Sprengstoffrecht
Der Landkreis Wolfenbüttel ist untere Jagdbehörde für das gesamte Kreisgebiet sowie untere Waffenbehörde und untere Sprengstoffbehörde für das Kreisgebiet mit Ausnahme der Stadt Wolfenbüttel. Der Landkreis ist in seinem Zuständigkeitsbereich für alle jagd-, waffen- und sprengstoffrechtlichen Angelegenheiten zuständig. Hierzu gehört unter anderem auch die Erteilung von Jagderlaubnissen, Jagscheinen, Waffenscheinen oder Waffenbesitzkarten sowie die regelmäßige Überprüfung der rechtlich erforderlichen Zuverlässigkeit. Als einzige der kreisangehörigen Kommunen ist die Stadt Wolfenbüttel für die Bearbeitung waffenrechtlicher Angelegenheiten in ihrem Gebiet selbst zuständig.
Jagd
Waffen
- Waffenbesitzkarte: Erteilung - für Sportschützen
- Waffenschein
- Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen und Munition Erteilung mit Online-Service
- Waffenhandelserlaubnis beantragen
- Waffenherstellungserlaubnis beantragen mit Online-Service
- Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Erteilung mit Online-Service
Sprengstoffrecht
Wer im privaten Bereich explosionsgefährliche Stoffe erwerben oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will, bedarf der Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes.
Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
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