Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlung
Wir suchen Pflegeeltern
Wir suchen Familien, Paare oder Einzelpersonen, die ein Kind oder mehrere Kinder in
- Familiärer Bereitschaftspflege
- Vollzeitpflege
- Sozialpädagogischer Vollzeitpflege
- Sonderpädagogischer Vollzeitpflege
zeitlich befristet oder auf Dauer aufnehmen möchten.
Für manche Pflegeformen ist eine Berufsausbildung im pädagogischen Bereich Voraussetzung.
- PDF-Datei: 2.1 MB
Was brauchen Pflegekinder?
- die Sicherheit, körperlicher und seelischer Unversehrtheit
- Menschen, die sie mit Liebe und Respekt annehmen
- ein unterstützendes und förderndes Umfeld
Manche Eltern können diese Bedingungen nicht immer sicherstellen.
Zum Beispiel wenn sie körperlich oder seelisch erkrankt sind, selber unter sehr schwierigen Bedingungen aufgewachsen sind, die Bedürfnisse der Kinder nicht ausreichend erkennen und sicherstellen können und / oder keine Unterstützung aus ihrem Umfeld erhalten.
So entstehen kurz- oder längerfristige Situationen, in denen sie mit der Versorgung, Betreuung und Erziehung ihres Kindes überfordert sind.
Was sollen Pflegeeltern mitbringen?
- Zeit, Geduld und Einfühlungsvermögen
- Freude am Zusammenleben mit Kindern
- stabile familiäre Beziehungen
- die Fähigkeit, sein eigenes Verhalten kritisch zu hinterfragen
- die Fähigkeit sich in die Situation eines Pflegekindes einfühlen zu können
- körperliche und seelische Belastbarkeit
- sichere wirtschaftliche Verhältnisse
- genügend Platz und Wohnraum
- Bereitschaft mit der Herkunftsfamilie der Kinder zusammenzuarbeiten
- Offenheit für enge Kooperation mit dem Pflegekinderdienst des Landkreises
- im besten Fall auch persönliche oder berufliche Erfahrung mit Kindern
Unser Angebot
- Beratung bei erzieherischen Fragen des Alltags
- Vermittlung weiterführender Förderangebote
- Unterstützung bei Besuchskontakten zwischen Kind und Herkunftsfamilie
- Zahlung eines Pflegegeldes zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes des Kindes und des Erziehungsauftrages
- Vermittlung von Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen
Adoptionsvermittlung
Wer kann ein Adoptivkind annehmen?
Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen den Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.
Der für eine Adoption infrage kommende Personenkreis ist:
- Ein Ehepaar kann ein Kind gemeinschaftlich annehmen
- Unverheiratete können ein Kind nur allein annehmen
- Ein Ehegatte kann ein Kind seines Ehegatten allein annehmen. Er kann ein Kind auch dann annehmen, wenn der andere Ehegatte das Kind nicht annehmen kann, weil er geschäftsunfähig ist oder das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Weitere Leistungen
- Die Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ersetzen
- Erklärung der Adoptionsbewerber, dass sie bereit sind, das ihnen vorgeschlagene Kind zu adoptieren.
- Widerruf der Einwilligung in die Adoption durch Kinder über 14 Jahre
- Einwilligung des Vaters in die Adoption eines Kindes
- Einsicht in die Adoptionsakte erhalten