Abfall
Während es früher hauptsächlich darum ging, Abfälle sicher und ordnungsgemäß zu beseitigen, hat sich mittlerweile die Erkenntnis durchgesetzt, Abfälle vorrangig zu vermeiden, wiederzuverwerten, zu recyceln oder auf andere Weise zu verwerten.
Die Schonung der natürlichen Ressourcen und der Schutz von Mensch und Natur bei der Bewirtschaftung von Abfällen stehen dabei im Vordergrund.
Abfall: Gartenabfälle entsorgen
Gartenabfälle sollten auf dem eigenen Grundstück kompostiert oder in die Biotonne gegeben werden. Wenn das nicht möglich ist, können die Gartenabfälle auch auf den Recyclinghöfen Wolfenbüttel, Bornum und Klein Elbe gegen Gebühr abgegeben werden. Das Verbrennen von Gartenabfall ist grundsätzlich verboten!
Abfall: unerlaubte Entsorgung melden
Laut Abfallgesetz sind Altstoffe, die weder zweckgerichtet verwendet noch verwertet werden, Abfälle zur Beseitigung. Wilde Müllkippen in der Landschaft sind verbotswidrige Abfalllagerungen. Aber auch die Lagerung von Abfällen auf dem eigenen Grundstück ist nicht zulässig, sofern die Anlage nicht für diesen Zweck zugelassen ist.
Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet. Bei der Ablagerung von Sonderabfällen ist gegebenenfalls sogar der Straftatbestand erfüllt!
Altfahrzeugentsorgung
Altfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die den Abfallbegriff erfüllen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein nicht zugelassenes Fahrzeug aufgrund von Mängeln nicht mehr fahrbereit ist und die Reparatur nicht in angemessener Zeit vorgenommen wird oder die Reparaturkosten den Wert übersteigen. Altfahrzeuge dürfen weder auf öffentlichen noch auf privaten Grundstücken gelagert werden. Die Demontage und Nutzung eines Altfahrzeuges als „Ersatzteilspender“ ist verboten.
Altfahrzeuge müssen anerkannten Annahme- und Rücknahmestellen oder anerkannten Demontagebetrieben überlassen werden. Eine Rücknahmestelle in Ihrer Nähe finden Sie hier:
eEFBV Fachbetrieberegister v1.11.0 (zks-abfall.de)
Hersteller und Importeure von Fahrzeugen sind verpflichtet, alle Altfahrzeuge ihrer Marken vom Letzthalter unentgeltlich zurückzunehmen. Über die aufgebauten Rücknahmenetze informieren die Hersteller und Importeure in der Regel auf ihren Internetseiten.
Asbest
Wegen vieler Vorteile als Werkstoff wurde Asbest bis 1990 in nahezu 3000 Industrieprodukten verwendet. Dadurch ist Asbest in vielen älteren Produkten vorhanden. Zum Beispiel in Bauteilen elektrischer Geräte und Anlagen, Zementwellplatten, Fassadenplatten, Fassadenschindeln, Wandplatten, Ummantelungen von Lüftungs- und Kabelkanälen, Abwasser- und Regenfallrohren, Nachtspeicheröfen, Platten für den Brandschutz, Flor-Flex Fußbodenplatten, Flach- und Schnurdichtungen und vielen weiteren Produkten. In Deutschland besteht seit 1990 ein Herstellungsverbot für Asbestzement und seit 1993 das Verbot des Inverkehrbringens von Asbest und asbesthaltigen Produkten.
Unsachgemäßer Umgang mit asbesthaltigen Produkten kann strafrechtliche Konsequenzen haben!
Beispielhafte Bilder für asbestzementhaltige Produkte
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Dokumente
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Dämmwolle
Dämmwolle wird häufig als Dämmmaterial zur Wärme- und Schallisolierung und zum Brandschutz eingesetzt. Sie besteht überwiegend aus künstlichen Mineralfasern wie Glas- und Steinwolle und textilen Glasfasern. Die Dämmwollen werden als Platten, Matten, Filze, lose Schüttungen oder Beschichtungen eingesetzt. Glaswolle ist meist gelb, Steinwolle grau.
Nähere Informationen zum Umgang mit und zur Entsorgung von Dämmwolle finden Sie in der Umweltinfo Mineralwolle:
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Elektroschrott
Elektro-Altgeräte – umgangssprachlich Elektroschrott – sind Produkte, die für den Betrieb elektrische Energie benötigen, die sie aus dem Stromnetz, über Akkumulatoren oder Batterien beziehen (zum Beispiel Waschmaschinen, Staubsauger, Handys, Toaster oder ähnliches).
In Elektro-Altgeräten sind wertvolle Rohstoffe, aber auch Schadstoffe enthalten. Deshalb gehören Elektro-Altgeräte nicht in den Hausmüll. Sie sind einer getrennten Entsorgung zuzuführen.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Wolfenbüttel (ALW) nimmt Elektro-Altgeräte aus privaten Haushalten auf den Recyclinghöfen in Wolfenbüttel-Linden, Klein Elbe und Bornum kostenfrei an. Elektro-Großgeräte werden auch im Rahmen der Sperrmüllabfuhr entsorgt.
Aber auch für den Handel besteht eine Rücknahmeverpflichtung. Beim Kauf eines gleichwertigen Produkts sind große Händler (das heißt Geschäfte mit mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche für Elektro- und Elektrikgeräte) verpflichtet das Elektro-Altgerät kostenlos zurückzunehmen. Kleine Elektro-Altgeräte (mit keiner Kantenlänge größer als 25 Zentimeter) müssen große Händler immer kostenlos zurücknehmen.
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Ersatzbaustoffe
Am 1. August 2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung, als Artikel 1 der Mantelverordnung in Kraft getreten.
Für den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen sind Anzeige-, Dokumentations- und Mitteilungspflichten zu beachten: Der Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen oder ihrer Gemische ist der zuständigen Behörde vom Verwender vier Wochen vor Beginn des Einbaus schriftlich oder elektronisch nach dem Muster gemäß Ersatzbaustoffverordnung (Anlage 8) voranzuzeigen:
HMVA-2, SWS-2, CUM-2, BFA, SKA, SFA, HMVA-1, SWS-1, HOS-2, CUM-1, GRS, GKOS sowie
BG-F3, BM-F3 und RC-3, soweit das Gesamtvolumen von mind. 250 Kubikmetern erreicht wird.
In Wasserschutzgebieten sind alle mineralischen Ersatzbaustoffe, ausgenommen BM-0, BG-0, SKG und GS-0, anzeigepflichtig.
Abkürzungsverzeichnis: siehe Anlage 1 der Ersatzbaustoffverordnung
MEB |
Anzeigepflicht |
SWS-2, CUM-2, HMVA-2 |
Ja, da Mindesteinbaumenge immer 250 m³ |
BFA, SKA, SFA, HMVA-1, SWS-1, HOS-2, CUM-1, GRS, GKOS, BG-F3,, BM-F3, RC-3 |
Ja, wenn Gesamtvolumen der Einbaumenge ≥ 250 m³ |
Alle MEB, ausgenommen BM-0, BG-0, GS-0, SKG |
In Wasserschutzgebieten |
BM-0, BG-0, GS-0, SKG |
nein |
Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Verwender von mineralischen Ersatzbaustoffen.
Zuständige Behörde für Baumaßnahmen im Landkreis Wolfenbüttel ist die untere Abfallbehörde des Landkreises Wolfenbüttel. Für die Anzeigen wird die Verwendung des untenstehenden Dokumentes „Formular Anzeige Straßen Erdbau“ empfohlen. Dieses sollte digital ausgefüllt, unterschrieben und per E-Mail an Umwelt@lk-wf.de gesendet werden.
Alternativ ist auch eine Übersendung in Papierform möglich an: Landkreis Wolfenbüttel, Umweltamt, Bahnhofstraße 11, 38300 Wolfenbüttel.
Rechtsgrundlage
Mantelverordnung vom 9. Juli 2021: Bundesgesetzblatt BGBl. Online-Archiv 1949 - 2022 | Bundesanzeiger Verlag
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Gemeinnützige Sammlungen
Gemeinnützige Sammlungen von Abfällen aus privaten Haushaltungen sind vor ihrer beabsichtigten Aufnahme anzuzeigen.
Der Landkreis Wolfenbüttel ist zuständig für die kreisangehörigen Gemeinden und die Stadt Wolfenbüttel.
Die Anzeige der Sammlungen muss 3 Monate vor Aufnahme der Sammeltätigkeit erfolgen.
Für die Anzeige hat der Landkreis Wolfenbüttel einen Vordruck entwickelt. Diesem kann auch entnommen werden, welche Unterlagen/Nachweise erforderlich sind.
Die Prüfung der Anzeige ist kostenpflichtig, die Kosten richten sich nach dem Zeitaufwand.
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Gewerbeabfall
Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen müssen diese jeweils getrennt halten, lagern, einsammeln, befördern und einer Verwertung zuführen. Damit ist eine ordnungsgemäße und schadlose sowie möglichst hochwertige Verwertung gewährleistet.
Gewerbliche Sammlungen
Gewerbliche Sammlungen von Abfällen aus privaten Haushaltungen sind vor ihrer beabsichtigten Aufnahme anzuzeigen.
Der Landkreis Wolfenbüttel ist zuständig für die kreisangehörigen Gemeinden und die Stadt Wolfenbüttel.
Die Anzeige der Sammlungen muss 3 Monate vor Aufnahme der Sammeltätigkeit erfolgen.
Für die Anzeige hat der Landkreis Wolfenbüttel einen Vordruck entwickelt. Diesem kann auch entnommen werden, welche Unterlagen/Nachweise erforderlich sind.
Die Prüfung der Anzeige ist kostenpflichtig, die Kosten richten sich nach dem Zeitaufwand.
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Recyclingabfälle
Recycling bedeutet Gewinnung von Rohstoffen aus Abfällen, ihre Rückführung in den Wirtschaftskreislauf und die Verarbeitung zu neuen Produkten (stoffliche Verwertung). Zum Recycling geeignet sind vor allem Glas, Papier, Pappe, Kartonagen, Eisen, Nichteisenmetalle und Kunststoffe. Voraussetzung für die stoffliche Verwertung ist eine möglichst sortenreine Sammlung der Wertstoffe oder ihre leichte Abtrennung (Sortierung) aus der Abfallfraktion (Abfalltrennung).
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Dokumente
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