Sprungziele
© Pixabay
Inhalt

Immissionsschutz

Die Aufgabe der unteren Immissionsschutzbehörde teilt sich der Landkreis Wolfenbüttel mit dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig.

Der Landkreis Wolfenbüttel ist – auch für den Bereich der Stadt Wolfenbüttel – insbesondere für Lärm- und Geruchsbelästigungen privater und gewerblicher sowie landwirtschaftlicher Herkunft zuständig, das Gewerbeaufsichtsamt generell bei Belästigungen durch genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz in Gewerbe- und Industrieanlagen.