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Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG (Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite lkwf.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zum überwiegenden Teil vereinbar. Die Seite wurde im Dezember 2020 von der Prüfstelle für barrierefreie IT auf Barrierefreiheit überprüft. Die darin aufgezeigten Barrieren wurden sofern möglich beseitigt (siehe "nicht barrierefreie Inhalte").

Sollten Sie auf eine Barriere stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf oder nutzen Sie das Fehler-Formular.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unverhältnismäßige Belastung:

Einige PDF-Dateien, die vor Februar 2020 eingestellt wurden, sind gegebenenfalls nicht OCR-optimiert. Später eingestellte PDF-Dateien werden optimiert hochgeladen. Aufgrund sehr großer Archiv-Bestände (zum Beispiel beim Amtsblatt und dem Kreisrecht) ist eine nachträgliche Bearbeitung der Dokumente unverhältnismäßig arbeitsaufwendig. 

Das Archiv der Pressemitteilungen ist ab Januar 2020 barrierefrei gestaltet. Ältere Texte werden aufgrund unverhältnismäßigem Arbeitsaufwand nicht auf Barrierefreiheit überprüft.

Eingebundene Dokumente sind zum Teil nicht barrierefrei.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 23. Januar 2020 erstellt und am 15. September 2021 das letzte Mal bearbeitet.

Feedback und Kontaktangaben 

Wir bemühen uns die Internetseite des Landkreises fehler- und barrierefrei zu halten. Falls dies einmal nicht zutreffen sollte, können Sie unser Fehler-Formular nutzen, um die Redaktion zu kontaktieren. Wir überprüfen die von Ihnen gemeldete Seite und korrigieren den Fehler oder überprüfen, wie wir die Barriere für Sie beseitigen können.

Fehler-Formular

Kontaktieren Sie alternativ die Mitarbeitenden der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Referat 01:

Schlichtungsverfahren 

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter: