Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung
Leistungsbeschreibung
Bei einer Adress- oder technischen Änderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.
Die Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Wolfenbüttel arbeitet seit dem 1. Februar 2021 ausschließlich mit Terminvergaben.
Bitte buchen Sie Ihren Termin online über die Terminvergabe
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
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Zulassungsbescheinigung Teil I
bei technischen Änderungen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II
Verfahrensablauf
Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.
Voraussetzungen
- bereits erfolgte Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.