Sprungziele
© Pixabay
Inhalt

Dienstleistungen A-Z

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus. So werden die für Sie relevanten Informationen und Kontaktdaten angezeigt.

Gartenabfall Entsorgung


Leistungsbeschreibung

Gartenabfälle sollten auf dem eigenen Grundstück kompostiert oder in die Biotonne gegeben werden. Wenn das nicht möglich ist, können die Gartenabfälle auch auf den Recyclinghöfen Wolfenbüttel, Bornum und Klein Elbe gegen Gebühr abgegeben werden. Das Verbrennen von Gartenabfall ist grundsätzlich verboten!

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Wolfenbüttel (ALW). 

Besuchen Sie die Internetseite des ALW für weitere Informationen.

Kosten

Die Gebühren ergeben sich aus den Gebührensatzungen der zuständigen Stelle. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle oder informieren Sie sich auf deren Internetseite.

Rechtsgrundlage(n)

Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle

Hinweise (Besonderheiten)

Die Verwertung von Gartenabfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung. Gartenabfälle dürfen unter engen Voraussetzungen auch als pflanzliche Abfälle durch Verbrennung beseitigt werden