Schulverpflegung
Leistungsbeschreibung
Alle Ganztagsschulen sind verpflichtet, den Schülerinnen und Schülern eine Mittagsverpflegung anzubieten. Das Mittagessen und sonstige in der Schule angebotene Getränke und Esswaren sollen eine ausgewogene Ernährung sicherstellen. Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an dem Angebot erfolgt freiwillig.
Die Etablierung eines Verpflegungsangebots mit hoher Akzeptanz und Beliebtheit unter der Schüler- und Lehrerschaft ist eine komplexe Aufgabe. Die Schulverpflegung ist dabei so zu gestalten, dass durch das vorhandene Angebot eine gesundheitsförderliche Auswahl durch die Kinder und Jugendlichen realisiert werden kann.
Im Referat 40 Schule und Sport des Landkreises Wolfenbüttel wird die Vorbereitung und Abwicklung von Ausschreibungen für den Ganztagsbetrieb der Schulen inklusive der Mensen übernommen. Das heißt, dass hier im Rahmen von Ausschreibungsverfahren die passenden Anbieter für die Schulen des Landkreises ermittelt werden. Kriterien sind dabei neben dem Preis auch die Qualität und Vielfältigkeit des Speisenangebots. Die Gegebenheiten vor Ort sind ebenfalls zu berücksichtigen, zum Beispiel, ob frisch gekocht werden kann oder Essen verzehrfertig angeliefert werden muss.