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Datum: 06.02.2024

Landkreis aktualisiert Richtlinien für die Jugendarbeits-Förderung

Der Landkreis Wolfenbüttel hat seine Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit zum 1. Januar 2024 umfassend aktualisiert. Vereine, Verbände, freie sowie öffentliche Träger der Jugendarbeit und seit 2024 auch Initiativen der Jugend im Landkreis Wolfenbüttel können anhand dieser Richtlinien finanzielle Förderung für ihre Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit erhalten. Im Zuge eines regelmäßigen Evaluationsprozesses im Jahr 2023 wurde in Zusammenarbeit mit Akteurinnen und Akteuren der Jugendarbeit im Kreisgebiet Änderungen und Anpassungen erarbeitet. Der Kreistag hatte die Richtlinien im November 2023 mehrheitlich beschlossen.

Durch die Änderung der Förderrichtlinien sollen zukünftig Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie unterstützt und Veranstalter von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit aufgrund der inflationsbedingten Kostensteigerungen finanziell mehr entlastet werden. Da die sozialen Einschränkungen der Pandemie Kinder und Jugendliche besonders stark belastet haben, ist es deshalb umso wichtiger, ihnen Freizeit- und Aktivitätsräume zu bieten, die ihre Kompetenzen für eine soziale, kulturelle und politische Teilhabe nachhaltig fördern.

In den neuen Richtlinien werden nun auch digitale Aus- und Fortbildungsangebote der Jugendarbeit berücksichtigt. Vor allem im Zuge der Corona-Pandemie und der Digitalisierungen haben sich Online-Seminare als gute Möglichkeit, Alternative oder Ergänzung zu herkömmlichen Präsenzseminaren in der Jugendarbeit etabliert. Sie knüpfen nicht nur an der Lebenswelt von Jugendlichen und jungen Erwachsen an, sondern bieten auch den Vorteil der zeitlichen Flexibilität und räumlichen Unabhängigkeit.

Gefördert werden zukünftig zum Beispiel: Ausbildungsseminare zur Jugendleiterin und zum Jugendleiter, Ferienfreizeiten und Fahrten mit Übernachtung innerhalb Deutschlands oder ins Ausland, Tagesmaßnahmen mit einer Dauer von mindestens vier Stunden, außerschulische Seminare zur musischen, kulturellen, sozialen, ökologischen und politischen Bildung, Internationale Jugendbegegnungen, Ferienpassaktionen und weitere.

Grundsätzlich werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Alter von sechs bis achtzehn Jahren mit Wohnsitz im Landkreis Wolfenbüttel gefördert. Jedoch können unter bestimmten Voraussetzungen auch teilnehmende Personen im Alter von bis zu 27 Jahren finanziell bezuschusst werden. Zusätzlich zu den Teilnehmern und Teilnehmerinnen werden auch Betreuer und Betreuerinnen gefördert. Im Zuge der Richtlinienänderung wird zukünftig ein Betreuer oder eine Betreuerin auf vier Teilnehmer und Teilnehmerinnen gefördert.

Zusätzlich wurde auch ein Teil der Förderbedingungen verändert. Durch die Einführung einer allgemeinen Werteklausel als Förderbedingung sollen zukünftig ausschließlich Angebote der Jugendarbeit förderungswürdig sein, die sich an den Grundprinzipien der Jugendarbeit - Freiwilligkeit, Partizipation, Toleranz, Vielfalt - orientieren. Ebenso sollen Antragsteller und Antragstellerinnen zukünftig im Rahmen des geförderten Angebotes sicherstellen, dass Personen, die wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht oder wegen Gewaltdelikten in der Vergangenheit straffällig geworden sind, keinen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben. Durch die Einführung dieser Förderbedingung soll ein aktiver Beitrag zum Schutz von Kindern und Jugendlichen geleistet werden.

Alle Änderungen und die aktuellen Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Wolfenbüttel sind unter: www.kreisjugendpflege.de online einsehbar. Dort finden sich auch alle Informationen zur Antragsstellung (unter „Richtlinienförderung“). Eine Antragsstellung ist auch online über das Serviceportal des Landkreis Wolfenbüttel möglich.