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Darstellung der Gefahren- und Risikokarten zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG bzw. §79 WHG)


Leistungsbeschreibung

Hochwasser sind Naturereignisse. Sie treten in unterschiedlicher Höhe und in unregelmäßigen Abständen auf. Hochwasser hat es immer gegeben, und wir müssen jederzeit damit rechnen. Die Hochwasservorhersagezentrale des NLWKN veröffentlicht unter www.pegelonline.nlwkn.niedersachsen.de Hochwasservorhersagen für niedersächsische Gewässer.

Damit wir uns besser schützen und vorbereiten können, brauchen wir Kenntnisse darüber, wie hoch das Wasser steigen kann und welche Flächen betroffen sein können. Für die größeren Flüsse im Land liegen Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten vor, die bis zu extremen Hochwasserereignissen zeigen, was passieren kann. Diese sind im Internet unter https://www.umweltkarten-niedersachsen.de veröffentlicht. Hochwasser kann nicht nur durch die Ausuferung von Flüssen, sondern auch bei starken Gewitterregen auf Flächen auftreten, wo niemand damit rechnet. Für solche möglichen Starkregenereignisse gibt es aktuell noch keine Karten (Ab Mitte 2024 werden Karten des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie {BKG} erwartet), aber Hinweise, wie man sich vorbereiten kann.

(https://www.metropolregion-nordwest.de/portal/seiten/leitfaeden-zur-starkregenvorsorge-900000107-10018.html oder

https://www.uan.de/projekte/starkregen)

Für den Menschen wird Hochwasser erst dadurch zur Katastrophe mit hohen Schäden, weil er ohne Rücksicht auf das Risiko in die überschwemmungsbedrohten Flächen hineingebaut hat. Entsprechend der aktuellen Gesetzgebung haben die unteren Wasserbehörden an den größeren Flüssen in Niedersachsen Überschwemmungsgebiete festgesetzt, die Verbote und Gebote zur Schadensminderung aussprechen, an die sich jeder halten muss.

In Deutschland ist jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, selbst geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen. Erst wenn Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit gegen Hochwasser erforderlich werden, d.h. häufiger Sachschäden in außerordentlichem Maße bei einer größeren Zahl von Betroffenen eintreten, besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse am Hochwasserschutz. Dann sind die Städte und Gemeinden zuständig.

Man muss aber wissen: Hochwasser kann nicht verhindert werden und es gibt keinen absoluten Hochwasserschutz durch Mauern und Deiche. Deshalb ist eine umfassende Hochwasservorsorge Voraussetzung, um die Schäden möglichst gering zu halten. Dazu muss die hochwasserfreie Zeit genutzt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedsächsischem Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz