Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk: Anmeldung
Volltext
Die Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk (uk) gewährt Beschäftigten des Maler- und Lackiererhandwerks folgende tarifvertragliche Leistungen:
- Urlaubsentgelt
- zusätzliches Urlaubsgeld
- Vortrag bei erstmaliger Teilnahme am Verfahren
-
Ausgleichsbeträge für Fehlzeiten bei
- Krankheit
- Mutterschutz
- Wehrübung
- schlechter Witterung
- Weiterbildung
- Ausübung von Ehrenämtern
- Kurzarbeit
-
Zahlung in Sonderfällen bei
- Grundwehrdienst
- Berufswechsel
- Auswanderung
- Rente oder Erwerbsunfähigkeit
- Wechsel ins Angestelltenverhältnis
- Tod (Leistung an Erben)
- Entschädigungszahlungen direkt an Arbeitnehmer
Wenn Sie tarifvertraglich gebundene Unternehmerin oder gebundener Unternehmer im Maler- und Lackiererhandwerk sind, besteht für Sie eine Mitgliedschafts- und Beitragspflicht und Sie müssen Ihr Unternehmen bei der uk anmelden. Außerdem müssen Sie monatlich die Lohndaten Ihrer Beschäftigten melden.
Die uk ist Teil der Kassen im Maler- und Lackiererhandwerk.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der gemeinnützigen Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Tarifverträge des Maler- und Lackiererhandwerks