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Gleichwertigkeit einer Qualifikation nach der Gefahrstoffverordnung beantragen


Leistungsbeschreibung

Haben Sie im Bereich der Gefahrstoffe eine mit einer Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung vergleichbare Qualifikation erlangt, zum Beispiel mit einer Berufsausbildung oder Weiterbildung? Dann können Sie diese vergleichbare Qualifikation bei der zuständigen Stelle als gleichwertig anerkennen lassen.

Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie eine entsprechende Qualifikation im Ausland erworben haben.

Zur Anerkennung müssen Sie Nachweise vorlegen, die Ihre gleichwertige Qualifikation belegen.

Voraussetzungen

  • qualifizierte Aus- oder Weiterbildung, die der geforderten Sachkunde für die geplanten Tätigkeiten und Verwendungen vergleichbar ist
  • Nachweise von ausländischen Qualifikationen in deutscher Sprache

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis der vorhandenen Qualifikation in deutscher Sprache
    • Inhalte der Qualifikation
    • Zeugnis beziehungsweise Nachweis

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet, beträgt jedoch höchstens 600

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Niedersachsen und 

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Fachlich freigegeben am

13.11.2023