Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Volltext
Neben einer Änderung des Familiennamens muss bei Änderung folgender Daten ein neuer Reisepass ausgestellt werden:
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- amtlicher Nachweis über die Änderung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
- 4 Woche(n)
Kosten
- Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 37,50 EUR (Vorkasse: nein) - Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 59,50 EUR (Vorkasse: nein) - Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: nein) - Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 92,00 EUR (Vorkasse: nein)