Zuschüsse für wichtige und notwendige Zusatzausgaben für Pflegekinder beantragen
Volltext
Damit sich Ihr Pflegekind gut entwickeln und am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann, können zusätzliche Kosten entstehen. Deshalb können Sie einmalige Zuschüsse beim zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beantragen, beispielsweise für:
- Erstausstattung für Ihr Pflegekind,
- wichtige persönliche Anlässe,
- Urlaubs- und Ferienreisen.
Regelmäßig wiederkehrenden Kosten für den Unterhalt und die Versorgung Ihres Pflegekindes werden durch die laufenden Leistungen abgedeckt.
Ansprechpunkt
Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst
Voraussetzungen
- Sie sind als betreuende Person vom Jugendamt anerkannt.
-
Sie haben einmalige Kosten, die nicht bereits über die laufenden Pflegegeldleistungen abgedeckt werden, für:
- die Erstausstattung der Pflegestelle,
- wichtige persönliche Anlässe,
- Urlaubs- und Ferienreisen.
Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Klagemöglichkeit und Klagefrist entnehmen Sie bitte dem Bescheid.
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben