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Jahresstipendium im Bereich Literatur beantragen


Leistungsbeschreibung

Das Land Niedersachsen beabsichtigt, im Jahr 2024 im Bereich der Literatur ein Jahresstipendium zu vergeben. Es soll freiberufliche Autorinnen und Autoren finanziell in die Lage versetzen, über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr verstärkt künstlerisch tätig zu sein. Das Stipendium dient der intensiven Beschäftigung mit einem schriftstellerischen Arbeitsvorhaben in hochdeutscher Sprache. Darüber hinaus besteht für Sie die Möglichkeit, einen Teil des Förderzeitraumes (1 bis 2 Monate) in Worpswede („Martin-Kausche-Ateliers“) zu verbringen.

Verfahrensablauf

Die Bewerbung nebst Anlagen ist bis zum 15.01.2024 online einzureichen.

Beizufügen sind dem Antrag in digitaler Form:

  • Lebenslauf ohne Foto
  • Verzeichnis der Veröffentlichungen
  • Leseprobe von maximal 10 Manuskriptseiten
  • Der Antrag ist im Online-Antragssystem erst dann eingereicht, wenn der Button „Antrag jetzt einreichen“ betätigt wurde.
  • Ein Ausdruck des Online-Antrags ist mit Unterschrift unverzüglich einzureichen beim

Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur,

Referat 32,

Leibnizufer 9,

30169 Hannover.

Unvollständige bzw. nicht fristgerecht hochgeladene Unterlagen werden nicht angenommen.

Die o.g. Anlagen zur Bewerbung werden in Papierform nur im Ausnahmefall und nach vorheriger Abklärung mit dem Fachreferat angenommen.

An wen muss ich mich wenden?

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Voraussetzungen

  • Das Jahresstipendium können Sie als Autorin oder Autor erhalten, wenn Sie mindestens eine Veröffentlichung in einem anerkannten Verlag (nicht im Selbstverlag und nicht im ZuzahlVerlag) vorweisen können.
  • Das Jahresstipendium können Sie erhalten, wenn Sie in Ihrem Projekt einen Niedersachsenbezug bzw. Ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Niedersachsen haben.
  • Das Stipendium kann nur für ein hochrangiges literarisches Projekt gewährt werden, dessen Texte noch unveröffentlicht sind.
  • Bewerbungen für Projekte, die in einem vorangegangenen Jahr bereits abgelehnt wurden, können nur nach grundlegender Überarbeitung erneut berücksichtigt werden.
  • Ein Jahresstipendium wird nicht gewährt, wenn Sie während des Jahres 2024 regelmäßige Leistungen von Dritten (z. B. Aufenthalts oder Arbeitsstipendien) oder eine andere Förderung des Landes im Bereich der Literatur erhalten.
  • Sie erklären sich bereit, im Falle einer Förderung die Arbeitsergebnisse des geplanten Vorhabens auf einer aus Kulturfördermitteln des Landes finanzierten Veranstaltung im Rahmen des Stipendiums zu präsentieren. Ein Anspruch auf Mitwirkung in einer derartigen Veranstaltung besteht von Ihrer Seite nicht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lebenslauf ohne Foto
  • Verzeichnis der Veröffentlichungen
  • Leseprobe von maximal 10 Manuskriptseiten

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bewerbung nebst Anlagen ist bis zum 15.01.2024 online einzureichen. 

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Nicht möglich.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft und Kultur