Bauaufsicht
Volltext
Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
- Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen
- Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
- Prüfen von Sonderbauten
- Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
- Prüfen der Rettungswege
- Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
- Bauüberwachung, Bauabnahmen
- ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
- Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
- Mitwirken bei der Brandschau
- Bearbeiten von Widersprüchen
Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen:
- Abbruchanzeige
- Baugenehmigung: Erteilung
- Genehmigungsfreie Baumaßnahmen: Mitteilung
- Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Verbindliche Formblätter
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- PDF-Datei: 155 kB, nicht barrierefrei
- PDF-Datei: 187 kB, nicht barrierefrei
- PDF-Datei: 108 kB, nicht barrierefrei
- PDF-Datei: 106 kB, nicht barrierefrei
Weitere Formulare und Vordrucke
Erläuterungsbericht zum vorbeugenden Brandschutz gem. § 11 BauVorlVO - (Niedersachsen)
- PDF-Datei: 49 kB, nicht barrierefrei
- PDF-Datei: 116 kB, nicht barrierefrei
- PDF-Datei: 63 kB, nicht barrierefrei
- PDF-Datei: 21 kB, nicht barrierefrei
- PDF-Datei: 25 kB, nicht barrierefrei
- PDF-Datei: 57 kB, nicht barrierefrei
- PDF-Datei: 73 kB, nicht barrierefrei
- PDF-Datei: 50 kB, nicht barrierefrei
- PDF-Datei: 60 kB, nicht barrierefrei
- PDF-Datei: 917 kB, nicht barrierefrei
- PDF-Datei: 920 kB, nicht barrierefrei
- PDF-Datei: 35 kB, nicht barrierefrei
- PDF-Datei: 25 kB, nicht barrierefrei
- PDF-Datei: 398 kB, nicht barrierefrei
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.