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ÖPNV

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Durchgeführte Instandsetzung melden


Leistungsbeschreibung

Sie sind als Instandsetzer oder Instandsetzerin verpflichtet, die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich über eine durchgeführte Instandsetzung schriftlich oder elektronisch zu informieren.

Sie haben als Instandsetzer oder Instandsetzerin Messgeräte mit dem Instandsetzerkennzeichen zu versehen, deren Eichfrist vor der Instandsetzung nicht beendet war.

Bei der Übermittlung von Instandsetzungsbenachrichtigungen wird ein Zeitraum von 7 Tagen als unverzüglich angesehen.

Verfahrensablauf

Das von den Eichbehörden bereitgestellte Formular ist auszufüllen und an das Mess- und Eichwesen Niedersachsen zu übermitteln.

An wen muss ich mich wenden?

Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)

Voraussetzungen

Sie müssen befugter Instandsetzer nach Mess- und Eichverordnung sein.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)