Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Gemäß § 19 Absatz 3 Sätze 2 und 3 in Verbindung mit § 10 Absätze 7 und 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)[i] wird die Entscheidung über den Antrag der JUWI GmbH, Wörrstadt, zur Erteilung einer Änderungsgenehmigung gemäß §§ 4, 6, 12, 13, 16 Absatz 1 und 19 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen in der Gemarkung Haverlah, Samtgemeinde Baddeckenstedt, in der Anlage öffentlich bekannt gemacht.
Der vollständige Bescheid und seine Begründung sind in der Zeit vom 22.10.2026 bis zum 06.11.2026 auf der Homepage des Landkreises hier einzusehen.
Der vollständige Bescheid, seine Begründung und die genehmigten Antragsunterlagen mit Ausnahme der Unterlagen, die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten, können während dieser Zeit beim Landkreis Wolfenbüttel, Abteilung Immissionsschutz, Außenstelle Löwenstraße 1 (Eingang Schulwall), 38300 Wolfenbüttel, Zimmer 15, zu den nachfolgend angegebenen Zeiten eingesehen werden (ich empfehle eine telefonische Terminvereinbarung unter 05331/84-7871):
- montags bis freitags von 8:00 bis 12:30 Uhr,
- montags von 14:00 bis 16:00 Uhr,
- donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (bis zum 07.12.2026) von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Landkreis Wolfenbüttel, Bahnhofstraße 11, 38300 Wolfenbüttel, E-Mail: immissionsschutz@lk-wf.de, angefordert werden.
Anlage
Der Firma JUWI GmbH, Wörrstadt, wurde am 15.10.2026 gemäß §§ 4, 6, 12, 13, 16 Absatz 1 und 19 BImSchG und § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV)[ii] die Änderungsgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) als Typänderung für zwei bereits genehmigte WEA erteilt.
Lage / Standort der geplanten Anlagen (Baugrundstücke)
Bezeichnung Gemarkung Flur Flurstück
WEA 01 Haverlah 10 12
WEA 04 Haverlah 10 19
Koordinaten der geplanten Anlagen in Dezimalgrad (WGS 84)
Bezeichnung North (N) East (E)
WEA 01 52.058369 10.294389
WEA 04 52.054556 10.297208
Diese Änderungsgenehmigung umfasst die Änderung von zwei WEA des Typs Enercon E-160 EP5 E3 R1 mit einer Nennleistung von 5,56 MW, einer Nabenhöhe von 166,6 m, einem Rotorradius von 80,0 m und einer Gesamthöhe von 246,6 m zu zwei Enercon E-175 EP5 E2 mit einer Nennleistung von 7,0 MW, einer Nabenhöhe von 162,0 m, einem Rotorradius von 87,5 m und einer Gesamthöhe von 249,5 m zur Erzeugung von elektrischer Energie. Die Standortkoordinaten bleiben dabei unverändert.
Die zwei geänderten WEA des Typs Enercon E-160 EP5 E3 R1 wurden mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 19.12.2025 für die Errichtung und den Betrieb genehmigt (Aktenzeichen: 63/1/2022 (digital), Vorgangsnummer: 01328/2025).
Aufgrund der Konzentrationswirkung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (§ 13 BImSchG) beinhaltet diese Genehmigung auch folgende Entscheidungen:
a) Baugenehmigung für die Errichtung der WEA und der nicht verfahrensfreien Nebenanlagen im Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)[iii].
Die Kosten des Verfahrens sind von dem Antragsteller zu tragen.
Der Bescheid ist mit Nebenbestimmungen (Bedingungen, Auflagen) und Hinweisen versehen (hier nicht abgedruckt).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung vom 15.10.2026 kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Wolfenbüttel, Bahnhofstraße 11, 38300 Wolfenbüttel, einzulegen. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen (§ 63 Absatz 1 Satz 2 BImSchG).
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Absatz 2 Nummer 3 VwGO[iv] i. V. m. § 63 Absatz 1 Satz 1 BImSchG). Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Absatz 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt und begründet werden (§ 63 Absatz 2 Satz 1 BImSchG).
Dokumente
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