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Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Die Abteilung Kinder-, Jugend- und zahnärztlicher Dienst hat das Ziel die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Aus diesem Grund führen wir vor der Einschulung Schuleingangsuntersuchungen durch, worin wir die Kinder auf gesundheitliche Beeinträchtigungen untersuchen, damit rechtzeitig Fördermaßnahmen eingeleitet werden können. 

Aktuell: Weiterführende Links zum Thema Masernschutzgesetz

Seit dem 1. März 2020 besteht für Kinder in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie für Tätige in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen die Nachweispflicht zur Masernschutzimpfung. Am 31. Juli 2022 endet die Frist zur Vorlage der Dokumente bei Einrichtungen und Arbeitgebern. Informationen zum Masernschutzgesetz finden Sie hier:

Für Einrichtungen

Die in § 20 Infektionsschutzgesetz Absatz 12 genannten und zur Meldung verpflichteten Einrichtungen im Landkreis Wolfenbüttel sollen die gesammelten Daten der betroffenen Personen ausschließlich in einer speziell formatierten Excel-Tabelle an masern@lk-wf.de schicken. Sollten Sie die Tabelle nicht von uns erhalten haben, können Sie sie bei uns anfordern.

Verändern Sie auf keinen Fall das Format der Tabelle!