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Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige

Die Koordinierungsstelle

  • informiert über die Rolle als ehrenamtlicher Vormund beziehungsweise ehrenamtliche Vormundin und ehrenamtlichen Pfleger beziehungsweise ehrenamtliche Pflegerin
  • berät und unterstützt in der Ausübung des Amtes
  • schult Interessierte zu Aufgaben und Pflichten
  • fördert den Austausch ehrenamtlicher Vormünder

Sie unterstützt das Familiengericht bei der Suche nach einem passenden Vormund. Gibt es eine interessierte Person, die bereit ist, eine ehrenamtliche Vormundschaft beziehungsweise Pflegschaft zu übernehmen, unterstützt und moderiert die Koordinierungsstelle das Kennenlernen des Kindes oder Jugendlichen und des Vormundes beziehungsweise der Vormundin.

Ehrenamtliche Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige

sind in der Öffentlichkeit noch nicht sehr bekannt. Ein ehrenamtlicher Vormund beziehungsweise Vormundin oder Pfleger beziehungsweise Pflegerin hat die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Amts-, Vereins- oder Berufsvormund. Im Unterschied dazu hat der ehrenamtliche meist nur die Verantwortung für einen Jugendlichen oder ein Kind, daher wird von einer Einzelvormundschaft gesprochen. Der ehrenamtliche Vormund beziehungsweise Vormundin oder Pfleger beziehungsweise Pflegerin kann aus dem Kreis der Familie oder dem sozialen Umfeld kommen oder auch eine zunächst noch fremde engagierte Person sein.

Mögliche Aufgaben als ehrenamtlicher Vormund, Vormundin oder Pfleger und Pflegerin

  • Regelung schulischer Angelegenheiten
  • Dem Minderjährigen zur Seite stehen und dessen Interessen vertreten
  • Mitwirkung an Hilfeplangesprächen
  • Wahrnehmung der Gesundheitsfürsorge
  • Unterstützung bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive
  • Rechtliche Vertretung des Mündels
  • Vermögenssorge

Ehrenamtlicher Vormund beziehungsweise Vormundin oder Pfleger beziehungsweise Pflegerin zu sein, ist eine vielfältige und anspruchsvolle Aufgabe, mit der Sie nicht alleine gelassen werden. Die Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften und Pflegschaften bietet Interessierten Informationen und schult sie in Vorbereitung auf das Amt. In einem persönlichen Gespräch erfahren Sie mehr zu den inhaltlichen Aufgaben, Ihrer Rolle als rechtliche Vertretung und möglichen Herausforderungen.

Die wichtigste Aufgabe einer Vormundschaft und Pflegschaft ist aber der Kontakt und die Beziehung zum Kind!

Wer kann diese Aufgaben wahrnehmen?

Die Übernahme einer Vormundschaft oder Pflegschaft kann von interessierten Bürgerinnen und Bürgern, Pflegeeltern oder Verwandten erfolgen. Eine ehrenamtliche Vormundschaft oder Pflegschaft für Minderjährige wird vom Gesetzgeber vorrangig behandelt, wenn es dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen dient und die Person für die Übernahme eines solchen Amtes geeignet ist. Dabei steht das Kind oder der Jugendliche im Mittelpunkt der Entscheidungen, seine Rechte sind zu wahren und ist in allen Belangen altersgemäß zu beteiligen.

Folgende Voraussetzungen sollten Sie als interessierte Person mitbringen:

  • Bereitschaft, längerfristig und kontinuierlich verantwortungsvolles Engagement zu übernehmen
  • Wertschätzende und offene Haltung gegenüber Kindern und Jugendlichen, deren Lebensweise und Kultur
  • Akzeptanz und Auseinandersetzung mit der Geschichte des Kindes oder des Jugendlichen und seinen Herkunftseltern
  • Fähigkeit, mit Enttäuschungen umzugehen und Entscheidungen anderer zu respektieren
  • Bereitschaft zur Kooperation und Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, Familiengericht, anderen Behörden und Institutionen
  • Belastbarkeit, Widerstandsfähigkeit und Durchsetzungskraft zur Vertretung der Interessen des Mündels
  • Zeitliche Ressourcen für persönlichen Kontakt und Bereitschaft, einen Teil der Freizeit für die Belange des Mündels einzusetzen
  • Psychische und physische Gesundheit
  • Gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse (Selbstauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis)
  • Vorlage eines eintragsfreien erweiterten Führungszeugnisses

Das wird nicht von Ihnen erwartet:

  • Aufnahme des Mündels im eigenen Haushalt
  • Gesonderte Ausbildung oder Qualifikation
  • Rechtliche Vorkenntnisse

Was können Sie erwarten?

Einführendes Informationstreffen: Weitere Erläuterungen zum Thema ehrenamtliche Vormundschaft, um sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit entscheiden zu können – oder dagegen

+++ Der nächste Informationsabend findet am 13. Februar 2025, 17:30 Uhr, in der Landkreisverwaltung (Bahnhofstraße 11, Wolfenbüttel) statt. Eine Anmeldung über Frau Schridde ist erforderlich. +++

Schulung und Qualifizierung: Vor der Vermittlung eines Kindes oder Jugendluchen werden Sie durch eine Schulung auf die Aufgabe als Vormund beziehungsweise Vormundin vorbereitet.

Kennenlernen: Vorbereitung des Kennenlernens und Begleitung der Kontakte mit dem Mündel bis zur Übernahme der Vormundschaft durch Sie – sofern gewünscht

Unterstützung und Begleitung während der Tätigkeit: Regelmäßige Gruppen- und bei Bedarf auch Einzelberatungen, Informationsveranstaltungen, Gründung eines „Ehrenamtlichen Stammtisches“ zum Erfahrungsaustausch

Gut zu wissen:

Im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit besteht aufgrund der bestehenden Sammelhaftpflichtversicherung ein umfangreicher Versicherungsschutz.

Vormundschaften sind grundsätzlich ein Ehrenamt. Es kann jedoch eine Aufwandsentschädigung geltend gemacht werden.

Ist Ihr Interesse geweckt? Dann kontaktieren Sie mich gerne unter:

Frau Schridde

Landkreis Wolfenbüttel
Unterhalt

Dietrich-Bonhoeffer-Straße 1
38300 Wolfenbüttel