Elektronische Rechnungsstellung
Der Landkreis Wolfenbüttel bietet mehrere Optionen zum Zusenden einer elektronischen Rechnung (eRechnung) an. Durch den elektronischen Versand der eRechnung können Sie Papier-, Druck- und Portkosten sparen.
Auf welchem Weg können elektronische Rechnungen beim Landkreis Wolfenbüttel eingereicht werden?
Für die Rechnungszustellung senden Sie die Rechnung per Mail an rechnungen@lk-wf.de
Beachten Sie bitte, dass pro E-Mail immer nur eine eRechnung bzw. eine Datei beigefügt werden darf. Rechnungsbegründende Unterlagen sind der xRechnung beizufügen.
Welche Formate der elektronischen Rechnungen werden angenommen?
Der Landkreis Wolfenbüttel nimmt elektronische Rechnungen im Format xRechnung (und ZUGFeRD) an.
xRechnung ist der nationale Standard zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen. Darüber hinaus werden sämtliche elektronischen Rechnungen angenommen, deren Standard der EN16931 entsprechen.
Für rechnungsbegründende Unterlagen werden die Formate PDF, PNG, JPEG, CSV oder XLSX oder ODS-Tabellen unterstützt.
Wie lautet die Leitweg-ID des Landkreises Wolfenbüttel?
Damit elektronische Rechnungen nach dem Standard xRechnung den Weg zum richtigen Empfänger finden, benötigen Sie eine eindeutige Adressierung. Dies erfolgt über die sogenannte Leitweg-ID.
Die Leitweg-ID für den Landkreis Wolfenbüttel lautet: 03158-0-30
Für ausgewählte Bereiche verwenden Sie bitte für eine direkte Zuordnung stattdessen die individuelle Leitweg-ID:
| Organisationseinheit | Leitweg-ID |
|---|---|
| Abt. 111 - Organisation und Innere Dienste | 03158-5-15 |
| Referat 40 - Verwaltung | 03158-3-21 |
| Referat 40 - Schulen | 03158-25-22 |
| Amt 13 - Informations- und Kommunikationstechnik | 03158-7-09 |
| Amt 13 - Schul-IT | 03158-31-04 |
| Amt 15 - Gebäudewirtschaft | 03158-8-06 |
| Amt 64 - Umwelt | 03158-22-31 |
Ab wann ist die xRechnung verpflichtend?
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen Rechnungen in maschinell auslesbaren Formaten (E-Rechnungen) empfangen können. Die Pflicht zum Versand von E-Rechnungen wird bis zum 31. Dezember 2027 schrittweise eingeführt.
Was benötige ich zur Erstellung einer xRechnung?
Zur Erstellung einer xRechnung benötigen Sie:
- Eine Software oder ein Online-Tool, das das Format unterstützt (z. B. ZRE-Portal, Peppol-kompatible Dienste)
- Unsere Leitweg-ID: 03158-0-30
- Weitere Pflichtangaben wie Bestellnummer, Lieferdatum, Leistungsbeschreibung etc.
Werden auch ZUGFeRD-Rechnungen akzeptiert?
Ja, momentan werden ZUGFeRD-Rechnungen ebenfalls angenommen. Diese entsprechend allerdings nicht dem XRechnungs-Standard, da sie als hybrides Format aus einer PDF-Datei mit eingebetteter XML-Datei bestehen.
Können auch PDF-Rechnungen akzeptiert werden?
Aktuell können weiterhin PDF-Rechnungen angenommen werden. PDF-Dateien gelten allerdings als nicht strukturierte Formate und stellen zukünftig kein zulässiges Format für elektronische Rechnungen mehr dar.
Welche Vorteile bietet die xRechnung für Unternehmen?
- Schnellere Bearbeitungszeiten und damit schnellere Zahlungen
- Weniger Papier- und Portokosten
- Automatisierte Verarbeitung und reduzierte Fehleranfälligkeit
Wo finde ich technische Informationen und Hilfsmittel zur xRechnung?
Sämtliche relevante Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung beim Landkreis Wolfenbüttel haben wir für Sie zusammengefasst: Handout zur eRechnung
Technische Informationen, Validierungs-Tools und Vorlagen finden Sie unter: