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Fischereifahrzeug im Aal-Register registrieren


Volltext

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei einsetzen möchten, müssen Sie das Fahrzeug bei der oberen Fischereibehörde registrieren lassen.

Wenn Ihr Fischereifahrzeug im Fischereiflottenregister der europäischen Gemeinschaft registriert ist oder eine amtliche Kennzeichnung besitzt, muss dies bei der Registrierung angegeben werden.

Bei sonstigen Fischereifahrzeugen (nicht registrierte Binnenfischereifahrzeuge) sind bei der Registrierung folgende Angaben erforderlich:

  1. Bauart
  2. Länge nach eigener Messung
  3. Motorisierung hinsichtlich Motortyp und
  4. Nach sonstigen Rechtsvorschriften erteiltes amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs, das am Fahrzeug geführt werden muss

Ihre Registriernummer muss am Fischereifahrzeug sichtbar sein.

Voraussetzungen

  • Sie möchten ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei nutzen.

Erforderliche Unterlagen

Mitteilung mit den Angaben zum Fischereifahrzeug, insbesondere:

  • Kennzeichen des Fischereifahrzeugs,
  • Zuordnung zur Küstenfischerei und/oder Binnenfischerei.

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Vor Aufnahme der Aalfischerei

Bearbeitungsdauer

Die Registrierung erfolgt nach Eingang der vollständigen Mitteilung.

Verfahrensablauf

  • Sie melden vor Aufnahme der Aalfischerei das Fischereifahrzeug bei der zuständigen Behörde an.
  • Sie füllen das Formular schriftlich aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
  • Ihr registriertes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann in das Fischereiregister aufgenommen.

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben oder ein neues Fischfahrzeug anschaffen, müssen Sie dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich melden. Wird das Fischereifahrzeug nicht mehr für die Aalfischerei zu Erwerbszwecken eingesetzt, wird es von der oberen Fischereibehörde aus dem Register gelöscht.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 23.07.2026
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz