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Wohngeld Änderung


Ansprechpunkt

Zuständig ist die Wohngeldbehörde an Ihrem Wohnort.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Wohngeldbehörde an Ihrem Wohnort.

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Der Antrag sollte spätestens am letzten Tag des Monats gestellt werden, ab dem höheres Wohngeld berücksichtigt werden soll.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Klage beim Verwaltungsgericht

Urheber

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