Medizinalaufsicht
Das Gesundheitsamt ist Aufsichtsbehörde für bestimmte Berufsgruppen und Gewerbe, wie zum Beispiel: Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, Hebammen und Entbindungspfleger, berufliche Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und -ärzten, Ergotherapeutinnen und -therapeuten, Krankengymnastinnen und -gymnasten/Masseurinnen, Masseure/Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Logopädinnen und Logopäden/Sprachtherapeutinnen und -therapeuten, Podologinnen und Podologen.
Desweiteren zählen Dokumentationen der Todesbescheinigungen, Ausnahmegenehmigungen nach dem Niedersächsischen Bestattungsgesetz, Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln ins Ausland und die Anmeldung einer Prostitutionstätigkeit zu den Aufgaben der Medizinalaufsicht.
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
- Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen mit Online-Service
- Zulassung sektorale Heilpraktikererlaubnis für das Gebiet der Physiotherapie beantragen
- Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie beantragen
Prostitutionsgewerbe
- Prostitutionstätigkeit erstmalig anmelden mit Online-Service
- Anmeldung von Prostitutionstätigkeit verlängern mit Online-Service
- Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen Erlaubnis mit Online-Service
- Betrieb Prostitutionsgewerbe Erlaubnis
- Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte mit Online-Service
- Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeuges Erlaubnis mit Online-Service
Tätigkeiten mit Krankheitserregern
Hebammen
- PDF-Datei: 297 kB
Umbettungen
- Umbettung beantragen mit Online-Service