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Medizinalaufsicht

Das Gesundheitsamt ist Aufsichtsbehörde für bestimmte Berufsgruppen und Gewerbe, wie zum Beispiel: Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, Hebammen und Entbindungspfleger, berufliche Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und -ärzten, Ergotherapeutinnen und -therapeuten, Krankengymnastinnen und -gymnasten/Masseurinnen, Masseure/Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Logopädinnen und Logopäden/Sprachtherapeutinnen und -therapeuten, Podologinnen und Podologen.

Desweiteren zählen Dokumentationen der Todesbescheinigungen, Ausnahmegenehmigungen nach dem Niedersächsischen Bestattungsgesetz, Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln ins Ausland und die Anmeldung einer Prostitutionstätigkeit zu den Aufgaben der Medizinalaufsicht.